Freie Stellen im Berufsbild Mitarbeiter / Mitarbeiterin für Integration

Freie Stellen

 

 
Mitteilung zur Wirkung der Stellen in Hinsicht dessen, dass der 1. September 2024 ein Sonntag ist
Für die Stellen, welche im Stellenverzeichnis mit Beginn 01.09.2024 ausgeschrieben sind, gilt wie folgt:
Das Personal, welches bis zum 31.08.2024 ein Arbeitsverhältnis mit dem Land im Berufsbild Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Integration hat, erhält den neuen Arbeitsvertrag mit Beginn 01.09.2024, der effektive Dienstantritt erfolgt am 02.09.2024.
Alle anderen Personen erhalten einen neuen Arbeitsvertrag mit Beginn am 02.09.2024, auch wenn im Stellenverzeichnis der 01.09.2024 angegeben ist. 
 

Auf dieser Seite wird auf das Online-Stellenverzeichnis verwiesen, welches in einer ersten Phase für die zentrale Stellenwahl über die Versetzungsrangordnung des unbefristeten Personals und über die Rangordnung für die befristete Aufnahme verwendet wird und in einer zweiten Phase, sobald die zentrale Stellenwahl abgeschlossen ist und Stellen übriggeblieben sind, für die Stellenvergabe direkt von Seiten der Kindergarten- und Schuldirektionen.

Für die zweite Phase der Stellenvergabe nach abgeschlossener zentralen Stellenwahl sind die Angaben im Verzeichnis zur didaktischen Kontinuität irrelevant und nicht zu berücksichtigen, da jetzt diese Stellen mit ihrer angegebenen Dauer vergeben werden, höchstens für die Dauer des Schuljahres, ohne didaktische Kontinuität von einem auf das andere Schuljahr. Für diese Phase der Stellenvergabe gibt das Online-Stellenverzeichnis erst ein aktuelles Bild, sobald die zentrale Stellenwahl effektiv abgeschlossen ist.

   

Die deutsche Stellenwahl für das Schuljahr 2024/2025 ist mit --- Uhr am --- abgeschlossen worden. Erst dann für eventuell übriggebliebene Stellen hier anklicken und die Angaben zur didaktischen Kontinuität nicht beachten. In der Regel beginnen die Direktionen sofort mit der Auswahl des Personals. Interessierte Personen kontaktieren die jeweilige Direktion.
Die italienische Stellenwahl für das Schuljahr 2024/2025 ist mit --- Uhr am --- abgeschlossen worden. Erst dann für eventuell übriggebliebene Stellen hier anklicken und die Angaben zur didaktischen Kontinuität nicht beachten. In der Regel beginnen die Direktionen sofort mit der Auswahl des Personals. Interessierte Personen kontaktieren die jeweilige Direktion.
Die ladinische Stellenwahl für das Schuljahr 2024/2024 ist mit --- am --- abgeschlossen worden. Erst dann für eventuell übriggebliebene Stellen hier anklicken und die Angaben zur didaktischen Kontinuität nicht beachten. In der Regel beginnen die Direktionen sofort mit der Auswahl des Personals. Interessierte Personen kontaktieren die jeweilige Direktion.

 

Rechtsquelle:

Anlage A des Beschlusses der LR Nr. 186 vom 07.03.2023 "Stellenvergabe für das Integrationspersonal des Landes" (Artikel 23) 

 

 

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden.
Für die Besetzung der Stellen haben Personen der Rangordnung gegenüber anderen Personen Vorrang.

Es werden die freien Stellen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration veröffentlicht, welche nach der zentralen Stellenwahl bzw. während dem Schuljahr bekannt werden und von den Führungskräften der Kindergarten- und Schuldirektionen auf das Schuljahr bezogen ohne didaktische Kontinuität vergeben werden.

Die Stellen bleiben in der Regel für mindestens zwei Arbeitstage veröffentlicht, bevor mit der Personalauswahl aufgrund der vorgesehenen Kriterien begonnen wird. Interessierte Personen  können sich an den jeweiligen Kontakt wenden, welcher im Download der Veröffentlichung angegeben ist. 

Einsicht der Stellen hier anklicken https://www.provincia.bz.it/verwaltung/personal/aktuelles.asp und dann auf "Suche" klicken, Thema "Freie Stellen - Mirabeiter Integration" auswählen, auf "suchen" klicken.

Nicht veröffentlicht werden die freien Stellen, welche es den Führungskräften möglich ist, über Zusatzbeauftragung von Personal im Berufsbild an der Direktion mit unbefristetem Arbeitsverhältnis oder mit befristetem Arbeitsverhältnis aufgrund der Rangordnung zu besetzen.

 

Rechtsquelle:

Anlage A des Beschlusses der LR Nr. 186 vom 07.03.2023 "Stellenvergabe für das Integrationspersonal des Landes" (Artikel 23)