Befristete Aufnahme über Rangordnung für das Personal der Landes- und Schulverwaltung
Im Falle von Abwesenheiten kann das bestehende Personal durch Personal aus den Rangordnungen (Wartelisten) ersetzt werden. Dieser Ersatz erfolgt auf befristeter Grundlage.
Die Rangordnung wird in gewissen Berufsbildern auch dazu genutzt, um Personen vor dem Einstieg in den Beruf einer Prüfung (Eignung) zu unterziehen. In diesen Fällen spricht man von Auswahlverfahren und diese Eignung kann zu einer unbefristeten Einstellung führen.
Unter dem folgenden Link finden Sie alle Informationen bezüglich der Eintragung in die Rangordnung.