Stellenwahl und Stellenbestätigung Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration
Online-Stellenwahl - Stellenverzeichnis
Ab dem 10. Juli und mit fortlaufender Aktualisierung sind die Stellen für die zentrale Online-Stellenwahl für die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration für das folgende Schuljahr veröffentlicht, um Einsicht zu nehmen hier klicken.
Online-Stellenwahl - Modalität
Die zentrale Online-Stellenwahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration findet auf telematischem Wege statt. Um zum Online-Dienst der Stellenwahl zugreifen zu können (und wählen oder explizit verzichten), muss man über eine digitale Identität Spid, eine aktivierte Bürgerkarte oder die Elektronische Identitätskarte (CIE) verfügen. Um sich im Online-Dienst mit dem Referat Inklusion der Bildungsdirektion vor der Stellenwahl beraten zu können, muss man auf dem eigenen Gerät über die Applikation Microsoft-Teams verfügen. Notwendig ist eine Internetverbindung und ein Gerät wie Smartphone, PC, Laptop oder Tablet.
Zugriff zum Dienst der Online-Stellenwahl und zur diesbezüglichen Mitteilung der Abteilung Personal
Online-Stellenwahl - Zeitraum
Für das Schuljahr 2025/2026 findet die die zentrale Online-Stellenwahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration in folgenden Zeiträumen statt:
- für den deutschen Bereich am xx
- für den italienischen Bereich am xx
- für den ladinischen Bereich am xx
Online-Stellenwahl - Reihung vor dem Rücktrittsrecht
In Folge zur Einsicht die Reihung für die zentrale Online-Stellenwahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration für das Schuljahr 2025/2026 mit Situation vor der Einforderung von eventuellen Rücktrittsrechten:
- Reihung der Personen für den deutschen Bereich
- Reihung der Personen für den italienischen Bereich
- Reihung der Personen für den ladinischen Bereich
Personen mit Vorrang Gesetz 104/1992 scheinen für die Reihung mit der Angabe eines eventuellen Rücktrittsrechtes aus datenschutzrechtlichen Gründen namentlich nur mit ihrer normalen Position ohne Vorrang auf. Die Position mit Vorrang scheint nur in anonymer Form auf ohne Angabe eines eventuellen Rücktrittsrechtes. Die Person, welcher eine Position mit Vorrang zugewiesen ist, erhält vor Ablauf der Frist für das Rücktrittsrecht eine Mitteilung an ihre institutionelle Mailadresse mit allen nötigen Informationen. Wenn die betroffene Person keine institutionelle Mailadresse besitzt, werden ihr die Informationen an die private Mailadresse, die im Gesuch um Eintragung in die Rangordnung angegeben ist, oder telefonisch, mitgeteilt. Es liegt in der Verantwortung der betroffenen Person, die Verwaltung rechtzeitig vor Ablauf der Frist des Rücktrittsrechtes zu kontaktieren, sollte sie keine diesbezügliche Mitteilung bis spätestens zwei Arbeitstage vor Ablauf der Frist des Rücktrittsrechtes erhalten haben.
Online-Stellenwahl - Zeitplan Vorladungen
In Folge die effektiven individuellen Vorladungstermine für die zentrale Online-Stellenwahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration für das Schuljahr 2025/2026, wobei daran erinnert wird, dass am Tag der Wahl für das Beratungsgespräch über Teams mit dem Referat Inklusion der Bildungsdirektion 30 Minuten vor dem angegebenen Vorladungstermin in den Online-Dienst eingestiegen werden muss:
- individuelle Vorladungstermine für den deutschen Bereich
- individuelle Vorladungstermine für den italienischen Bereich
- individuelle Vorladungstermine für den ladinischen Bereich
Personen mit Vorrang Gesetz 104/1992 scheinen für die Vorladungen aus datenschutzrechtlichen Gründen namentlich nur mit ihrer normalen Position ohne Vorrang auf. Im Zeitplan scheint die Vorladung mit Vorrang nur in anonymer Form nur mit der zugewiesenen Gruppennummer auf. Die Person, welcher eine Vorladung mit Vorrang zugewiesen ist, erhält vor der Stellenwahl eine Mitteilung an ihre institutionelle Mailadresse mit allen nötigen Informationen. Wenn die betroffene Person keine institutionelle Mailadresse besitzt, werden ihr die Informationen an die private Mailadresse, die im Gesuch um Eintragung in die Rangordnung angegeben ist, oder telefonisch, mitgeteilt. Es liegt in der Verantwortung der betroffenen Person, die Verwaltung rechtzeitig vor der Stellenwahl zu kontaktieren, sollte sie keine diesbezügliche Mitteilung bis spätestens zwei Arbeitstage vor Beginn der zentralen Stellenwahl erhalten haben.
Stellenwahl und Stellenbestätigung - weitere nützliche Informationen
Für weitere nützliche Informationen zur Stellenwahl und Stellenbestätigung für die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration wird auf die Informationsbalken am Ende dieser Seite verwiesen.
Zentrale Stellenwahl - abgeschlossen und noch Stellen verfügbar
Die deutsche zentrale Stellenwahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration für das Schuljahr 2025/2026 ist mit xx abgeschlossen worden. Dann kann hier angeklickt werden für die Informationen zu noch verfügbaren Stellen.
Die italienische zentrale Stellenwahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration für das Schuljahr 2025/2026 ist mit xx abgeschlossen worden. Dann kann hier angeklickt werden für die Informationen zu noch verfügbaren Stellen.
Die ladinische zentrale Stellenwahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration für das Schuljahr 2025/2026 ist mit xx abgeschlossen worden. Dann kann hier angeklickt werden für die Informationen zu noch verfügbaren Stellen.
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Informationsbalken Stellenwahl/Stellenbestätigung
Erklärung der Anwendung der didaktischen Kontinuität und die Auswirkungen für das Personal
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration mit unbefristetem Arbeitsverhältnis und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration mit befristetem Arbeitsverhältnis über Rangordnung, welche für die Stellenwahl mit Rücktrittsrecht vorgesehen worden sind, haben die Möglichkeit, ihre Entscheidung zur Stellenwahl zu kommen zurückzuziehen und ihre Stelle mit der Definition für das neue Schuljahr zu bestätigen.
Die Frist des Rücktrittsrechtes für das befristete und unbefristete Personal verfällt innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung für das unbefristete Personal. Der genaue Tag der Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung und somit der Fälligkeit der Frist des Rücktrittsrechtes kann nicht angegeben werden, deshalb ist es ratsam, ab dem 10. Juli regelmäßig Einsicht zu nehmen.
Die Frist für die Einforderung des Rücktrittsrechtes für das Schuljahr 2025/2026 verfällt mit xx.
Detaillierte Informationen zu den Stellen
Detaillierte Informationen zu den Stellen geben die Referate Inklusion der Bildungsdirektionen 30 Minuten vor dem individuellen Vorladungstermin für die Stellenwahl über Teams-Verbindung im Online-Dienst der Stellenwahl.
Fortlaufende Bearbeitung des Stellenverzeichnisses
Das Stellenverzeichnis wird bis zur Stellenwahl fortlaufend aktualisiert und ergänzt und kann auch Veränderungen erfahren.
Angaben zu Kontinuität im Stellenverzeichnis
Stellen mit didaktischer Kontinuität sind die freien Stellen mit der Kennzeichnung „Kontinuität“. Die didaktische Kontinuität bezieht sich auch auf freie Stellen mit der Kennzeichnung „einjährig/Kontinuität“, wenn diese im Schuljahr darauf wieder genehmigt und ausgeschrieben werden. Stellen ohne Kontinuität sind die Ersatzstellen (Kennzeichnung “Ersatz“), die Springerstellen (Kennzeichnung „Springerstelle“ und „einjährig“) und die freien Stellen mit der Kennzeichnung „einjährig“ oder „zeitbegrenzt“.
Kombinierte Stellen
Bei der Stellenwahl können Stellen nicht frei kombiniert werden oder mehrere Stellen gewählt werden. Die Stellen hingegen, welche im Stellenverzeichnis kombiniert aufscheinen, können nur in der kombinierten Form gewählt werden. Sobald die zentrale Stellenwahl abgeschlossen ist und Stellen übriggeblieben sind, bieten die Kindergarten- und Schuldirektionen, bevor sie auf andere Vergabemodalitäten übergehen und soweit es organisatorisch möglich ist, diese Stellen als Zusatzauftrag ohne didaktische Kontinuität dem Personal im Berufsbild an der Direktion an.
Stellen mit Risiko "gering" oder "erhöht"
Die Stellen, welche im Stellenverzeichnis mit Risiko "gering" oder "erhöht" gekennzeichnet sind, sind Stellen mit einem sogenannten Arbeitsrisiko in Bezug auf die Bewegung von Lasten. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, für welche die Arbeitsmedizin zur Bewegung von Lasten eine Verschreibung mit Beschränkung ausgestellt hat, haben zu Stellen mit dem jeweiligen Risiko keinen Zugang. Personen, welche eine Stelle mit Risiko wählen, erklären bei der Online-Wahl ausdrücklich über das Arbeitsrisiko informiert zu sein, keine körperlichen Einschränkungen zu haben und eventuell später auftretende Einschränkungen oder eine Schwangerschaft sofort dem Arbeitgeber zu melden. Für Schwangerschaft und bis zu 7 Monaten nach der Entbindung sieht das Arbeitsschutzgesetz im Fall von Risikostellen oder gefährlichen Diensten für die Bediensteten einen besonderen Schutz vor; diese Mitarbeiterinnen wenden sich direkt und unverzüglich an den Arbeitgeber.
Springerstellen
Freie Springerstellen sind Aufträge für das gesamte Schuljahr ohne didaktische Kontinuität. Das Personal auf einer Springerstelle ist einer Kindergarten- oder Schuldirektion zugewiesen und wird über diese nach Bedarf an den verschiedenen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen des zugewiesenen Bezirkes eingesetzt. Das Personal ist verpflichtet, falls erforderlich, ein eigenes Fahrzeug für die Fahrten zu den verschiedenen Arbeitsorten zu verwenden. Springerstellen haben immer die Risikodefinition „erhöht“.
Aufträge auf freier Stelle
Aufträge auf freier Stelle sind, je nach Angabe im Stellenverzeichnis, Stellen mit oder ohne didaktische Kontinuität und haben in der Regel eine Dauer für das gesamte Schuljahr, also vom 1. September bis 31. August, außer es ist im Stellenverzeichnis ausdrücklich ein kürzerer Zeitraum angegeben.
Aufträge auf Ersatzstelle
Aufträge auf Ersatzstelle sind nie Stellen mit didaktischer Kontinuität und werden bei der Stellenwahl mit dem Zeitraum wie im Stellenverzeichnis angegeben vergeben, jedenfalls höchstens vom 1. September bis zum 30. Juni. Wird ein Ersatz, dessen voraussichtliches Enddatum vor dem 30. Juni liegt, im Schuljahr ohne Unterbrechung verlängert (Samstag und Sonntag gelten nicht als Unterberchung), bleibt in der Regel die mit dem Ersatz beauftragte Person dieselbe.
Wöchentliches Stundenausmaß der Stellen
Stellen mit einem vertraglichen wöchentlichen Stundenausmaß von 38 Stunden sind Vollzeitstellen, Stellen mit einem vertraglichen wöchentlichen Stundenausmaß unter 38 Stunden sind Teilzeitstellen im Verhältnis. Für Stellen mit einem Stundenausmaß unter 30 % eines Vollzeitauftrages (unter 12 Stunden) wird der Zeitraum des effektiv geleisteten Dienstes in der Rangordnung für die befristete Aufnahme für den Dienstaltersvorrang nicht wie üblich voll berechnet, sondern im Verhältnis.
Stellen mit Vorbehalt wegen Rücktrittsrecht
Stellen, zu welchen das Personal ein Rücktrittsrecht hat, scheinen im Stellenverzeichnis vorerst mit Vorbehalt als verfügbar auf. Nach abgelaufener Frist des Rücktrittsrechtes scheinen diese entweder nicht mehr auf (Rücktrittsrecht wurde eingefordert) oder ohne Vorbehalt als verfügbar auf (Rücktrittsrecht wurde nicht eingefordert).
Stellen aufgrund von Anträgen umVersetzung
Stellen, welche aufgrund von Versetzungsanträgen von unbefristetem Personal verfügbar sind (mit oder ohne Vorbehalt wegen Rücktrittsrecht), werden erst nach abgelaufener Frist für die Anträge um Versetzung des unbefristeten Personals, also nach dem 10. Juli, im Verzeichnis eingetragen.
Aktualisierung des Stellenverzeichnisses mit Ersatzstellen
Ersatzstellen für genehmigte Abwesenheiten von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen für integration werden fortlaufend eingetragen, sobald feststeht, welche Stelle die abwesenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen definitiv besetzen. Die Ersatzstelle für einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, welcher oder welche bei der Stellenwahl wählen muss und erst dann definiert werden kann, steht ausschließlich den Personen zur Verfügung, welche bis zu diesem Moment noch nicht gewählt haben.
Stellen wegen Pensionierung oder Kündigung nach Beginn des Schuljahres
Im Stellenverzeichnis werden auch Stellen aufgenommen, welche wegen Pensionierung oder Kündigung nach dem Beginn des Schuljahres frei werden und vor der Stellenwahl bekannt sind. Diese Stellen werden nur für das Schuljahr ohne didaktische Kontinuität bis zum 30. Juni vergeben. Die Sommerverlängerung bis 31. August auf so einer Stelle erfolgt für das unbefristete Personal allemal; für das befristete Personal, wenn 210 Tage effektiver Dienst erreicht werden und als effektiver Dienst zählen auch Abwesenheiten, die für die Gehaltsentwicklung oder für das Ruhegehalt gelten.
Sommerverlängerung
Das befristete Personal, das im Laufe des Schuljahres bis zum 30. Juni mindestens 210 Tage effektiven Dienst leistet (Summe des gesamten Dienstes im Schuljahr im Berufsbild Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Integration), wird bis zum 31. August verlängert. Als effektiver Dienst zählen auch Abwesenheiten, die für die Gehaltsentwicklung oder für das Ruhegehalt gelten.
Sommerwochenstundenpensum
Vom 1. Juli bis zum 31. August wird dem befristeten und unbefristeten Personal für die Festlegung der Entlohnung ein Wochenstundenpensum zugewiesen, das im Verhältnis zu einem Jahresauftrag in Vollzeit aus dem Durchschnitt der Arbeitsverhältnisse bis zum 30. Juni berechnet wird (dies falls im Schuljahr im Berufsbild Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Integration Arbeitsverhältnisse mit verschiedenem wöchentlichen Stundenausmaß aufscheinen).
Nach der Wahl bei der Kindergarten- oder Schuldirektion vorstellen
Wer eine Stelle wählt, stellt sich innerhalb von 24 Stunden (wenigstens telefonisch) bei der gewählten Kindergarten- oder Schuldirektion vor, auch wenn der Dienst nicht effektiv angetreten wird.
Wer bei der Stellenwahl abwesend ist, nicht wählt, nicht ausdrücklich verzichtet
Wer aus jedwedem Grund bei der Stellenwahl abwesend ist oder in der für die Wahl vorgesehenen Zeit nicht wählt beziehungsweise nicht ausdrücklich verzichtet wird aus der Rangordnung für die befristete Aufnahme gestrichen und kann zum nächsten Fälligkeitstermin wieder um Eintragung ansuchen.
Wer bei der Stellenwahl ausdrücklich verzichtet
Wer bei der Stellenwahl ausdrücklich verzichtet, wird aus der Rangordnung für die befristete Aufnahme gestrichen und kann zum nächsten Fälligkeitstermin wieder um Eintragung ansuchen, außer es wird innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Abschluss der persönlichen Stellenwahl (individuelle Vorladungstermin) ein begründeter Antrag gestellt, nicht gestrichen zu werden. Als triftige Gründe gelten, wenn nur mehr Stellen über 50 km vom Wohnsitz entfernt - oder ab der Landesgrenze, wenn der Wohnsitz außerhalb derselben liegt - zur Verfügung standen, wenn nur mehr Stellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit unter 19 Stunden zur Verfügung standen, andere schwerwiegende Gründe, welche von der Abteilung Personal als triftig anerkannt werden.
Wer wählt und vor Dienstbeginn zurücktritt oder nach Dienstbeginn kündigt
Wer von einer gewählten Stelle vor Dienstbeginn zurücktritt oder nach Dienstbeginn kündigt, wird aus der Rangordnung für die befristete Aufnahme gestrichen und kann zum nächsten sinnvollen Fälligkeitstermin wieder um Eintragung ansuchen. Unter Berufung auf einen nachweislich von der Verwaltung anerkannten schwerwiegenden Grund kann der Antrag gestellt werden, dass von der Streichung abgesehen werde.
Wer sich zur Stellenwahl verspätet
Wer mit Verspätung in die Stellenwahl einsteigen will, muss den zuständigen Dienst ausdrücklich kontaktieren und kann den Verlauf der Stellenwahl bis zu diesem Moment nicht beanstanden.
Wer unbefristet ist, wählen muss und dies nicht tut
Das unbefristete Personal, welches eine Stelle wählen muss und dies nicht tut, wird nach vollständig abgeschlossener Stellenwahl auf Vorschlag des Referates Inklusion der zuständigen Bildungsdirektion von Amts wegen einer Stelle zugewiesen.
Unbefristete Aufnahme
Wer unbefristet aufgenommen werden kann, muss zu diesem Zwecke eine Stelle mit bestimmten Eigenschaften besetzen. Die betroffenen Personen erhalten eine Mitteilung über die digitale Personalakte.
Zulassung zum Wettbewerbsverfahren
Wer zum Wettbewerbsverfahren zugelassen werden kann, muss zu diesem Zwecke eine Stelle mit bestimmten Eigenschaften besetzen. Hierzu siehe man die Homepageseite zum Thema Wettbewerbsverfahren Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration ein.
Unbefristetes Personal muss eine ganzjährige Stelle wählen
Das unbefristete Personal kann nur ganzjährige freie Stellen oder ganzjährige Ersatzstellen wählen. Der Auftrag muss zum Zeitpunkt der Stellenwahl mindestens 210 Tage umfassen, damit er als ganzjährig gilt.
Wer für die Stellenwahl für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration vorgesehen ist und Anspruch auf die Begünstigungen des Gesetzes 104/1992, Art. 21 oder Art. 33 hat, kann innerhalb 10. Juli, 12.00 Uhr, bei der Dienststelle für Kindergarten- und Integrationspersonal der Abteilung Personal den Antrag um Vorrang bei der Stellenwahl für das folgende Schuljahr stellen. Der Vorrang hat nicht auf die absolute Rangordnung Wirkung, sondern auf die Rangordnung, in welcher man sich befindet, und in dieser auf die Gruppe, welcher man angehört. Die antragstellende Person ist verpflichtet, unverzüglich der Verwaltung mitzuteilen, sollte zum Zeitpunkt der Stellenwahl die erklärte Situation, aufgrund welcher der Vorrang zugesprochen wurde, nicht mehr bestehen.
Art. 21 des Gesetzes 104/1992 sieht den Vorrang bei der Stellenwahl wegen der eigenen Beeinträchtigung vor (schwere Beeinträchtigung gemäß Art. 3, Absatz 3 oder Zivilinvalidität von mindestens 67% gemäß Art. 3, Absatz 1).
Art. 33 des Gesetzes 104/1992 sieht den Vorrang bei der Stellenwahl wegen der Pflege von Familienmitgliedern mit Beeinträchtigung vor (schwere Beeinträchtigung gemäß Art. 3, Absatz 3), welche den Wohnort in der Autonomen Provinz Bozen haben. Im Fall von Art. 33 muss bei der Wahl mit Vorrang eine Stelle in der Gemeinde des Wohnsitzes der zu pflegenden Person gewählt werden; wenn keine Stelle in dieser Gemeinde zu Verfügung ist, muss eine Stelle in der nächst näheren Gemeinde gewählt werden.
Ansprechpersonen
Margarethe Egger Trolese
Tel. +39 0471 411605
E-Mail: margarethe.egger@provinz.bz.it