Versetzung für das Verwaltungspersonal
Bei Versetzungen wird das bereits im Landesdienst befindliche Personal zwischen Dienstsitzen oder Ämtern verlegt. Eine Versetzung ist möglich, wenn das Personal im Besitz der Voraussetzungen ist, die für die angestrebte Stelle erforderlich sind, und eine freie oder anderweitig verfügbare Stelle vorhanden ist. In diesem Bereich ist es nicht möglich, Rangordnungen zu erstellen, außer für Versetzungen zwischen Dienstsitzen unterschiedlicher Gemeinden (siehe Mobilität zwischen den Dienststellen). Abgesehen davon hängen Versetzungen vom Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage und von den Diensterfordernissen oder organisatorischen Erfordernissen der einzelnen Ämter ab. Die Verwaltung ist bestrebt, den Anfragen des Personals bestmöglich nachzukommen. Es bestehen jedoch nicht immer die idealen Voraussetzungen für Versetzungen. Zu diesem Zweck wurde im Intranet unter dem Menüpunkt "Landesbedienstete" das Feld "Freie Stellen" eingerichtet. Dort können nützliche Informationen zu den verfügbaren Stellen heruntergeladen werden. Somit kann festgestellt werden, ob das Angebot von Interesse ist und wer die jeweilige Bezugsperson für ein persönliches Gespräch ist.