Versetzungen des im Dienst stehenden Kindergartenpersonals

 

Die Versetzungen sind mit Beschluss der Landesregierung Nr. 83 vom 08.02.2022 geregelt.

Für Fragen oder einen eventuellen Widerruf Ihres Versetzungsgesuches wenden Sie sich bitte an die Kindergartensprengel.

Der Widerruf der Versetzungsgesuche kann bis einschließlich Donnerstag 09. Mai 2024 beim jeweiligen Kindergartensprengel hinterlegt werden.

Das Personal, welches die Geltendmachung des Vorranges laut Gesetz 104/1992 beantragt hat, scheint aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Rangordnung nur an der Position laut vorgesehenen Kriterien ohne Vorrang (normale Position) auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des Datenschutzes in der Versetzungsrangordnung die Punkte für das Dienstalter, für die Kinder und für die sozialen Kriterien nicht getrennt in jeweils einer eigenen Spalte aufscheinen. Es wird nur die Gesamtpunktezahl angegeben.

 

veröffentlicht am 07.05.2024

 

Ansuchen um Geltendmachung des Vorranges laut Gesetz Nr. 104/1992 bei der Rangordnung und Stellenwahl für das Kindergartenpersonal

 

 

Vorläufige Versetzungsrangordnung Kindergartenjahr 2024/2025

 

Integrationskindergärtner/Integrationskindergärtnerin

Deutsche Sprachgruppe

Ladinische Sprachgruppe

Kindergärtner/Kindergärtnerin

Deutsche Sprachgruppe

Ladinische Sprachgruppe  

Pädagogische Mitarbeiter/Pädagogische Mitarbeiterin

 

Deutsche Sprachgruppe

Ladinische Sprachgruppe

 

Hier finden Sie das PDF-Dokument, aus welchem die Anzahl der Personen/Kategorie, die einen Vorrang laut Gesetz 104/1992 geltend machen können:

Anzahl Positionen mit Vorrang

 

veröffentlicht 07.05.2024

Definitive Versetzungsrangordnung Kindergartenjahr 2024/2025

Integrationskindergärtner/Integrationskindergärtnerin

Deutsche Sprachgruppe

Ladinische Sprachgruppe

Kindergärtner/Kindergärtnerin

Deutsche Sprachgruppe

Ladinische Sprachgruppe

Pädagogischer Mitarbeiter/Pädagogische Mitarbeiterin

Deutsche Sprachgruppe

Ladinische Sprachgruppe

Hier finden Sie das PDF-Dokument, aus welchem die Anzahl der Personen/Kategorie, die einen Vorrang laut Gesetz 104/1992 geltend machen können:

Anzahl Positionen mit Vorrang 

  

veröffentlicht am 14.05.2024

Ansprechpersonen

Sieglinde Plattner
Tel. +39 0471 411600
E-Mail: sieglinde.plattner@provinz.bz.it

Marlene Palla
Tel. +39 0471 411610
E-Mail: Marlene.Palla@provinz.bz.it

Silvia Gasser
Tel. +39 0471 411607
E-Mail: Silvia.Gasser@provinz.bz.it