Versetzungen für das Personal der Berufsschulen

Die Versetzungsgesuche für eine neue Dienststelle für das darauf folgende Schuljahr müssen innerhalb 31. März beim Bereich Berufs- und Fachschulen eingereicht werden. Die Versetzungen werden vom Amt für Kindergarten- und Schulpersonal auf Vorschlag der zuständigen Bereichsleitung vorgenommen.

Rechtsquellen

Bereichsabkommen für das Lehrpersonal der Berufsschulen des Landes, der Fachschulen für land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung sowie der Musikschulen, (Externer Link) Art. 26