Auswahlverfahren PNRR
Mit Art. 8 des Landesgesetzes Nr. 2/2022 und dem Landesregierungsbeschluss Nr. 488/2022 sind die Sonderregeln für eine öffentliche Auswahl von Personal zur Realisierung von Projekten, die im Rahmen des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) bewilligt wurden und von der Landesverwaltung umgesetzt werden, festgelegt worden.
Es handelt sich dabei um Auswahlverfahren für befristete Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von höchstens 36 Monaten und in jedem Fall nicht über den 31. Dezember 2026 hinaus, die nur einmal erneuert oder verlängert werden können, und zwar auch für eine andere als die ursprüngliche Laufzeit, aber nicht öfter als einmal. Die Auswahlverfahren werden für verschiedene Berufsbilder durchgeführt, welche auf folgende 5 Sachbereiche aufgeteilt werden:
a) „Bauwesen / Konstruktion / Mobilität";
b) „Elektrotechnik / Informatik";
c) „Wissenschaft";
d) „Verwaltung";
e) „Arbeit".
Die Berufsbilder werden in den Bereichsverträgen der Autonomen Provinz Bozen definiert, wobei deren Regelung heute hauptsächlich im Kollektivvertrag vom März 2006 und dem ergänzenden Kollektivvertrag vom Mai 2007 zu finden ist. Die Zugangsvoraussetzungen sind in den entsprechenden Ausschreibungen enthalten, wobei die Anträge zu den einzelnen Auswahlverfahren für die verschiedenen Berufsbilder mittels geeigneter Verbindung für die Einschreibung übermittelt werden, die Sie auf dieser Seite finden, auf die man ausschließlich mittels Bestätigung der Identität durch folgende Modalitäten zutritt erlangt:
Weitere Informationen sind unter folgenden Links abrufbar: : myCIVIS: Hilfe, https://www.spid.gov.it/de/was-ist-spid/spid-einrichten/, und https://my.civis.bz.it/public/de/default.htm.
Die nicht in Italien wohnhaften Kandidatinnen / Kandidaten ohne italienische Staatsbürgerschaft, die den SPID nicht erhalten, können beim Amt für Personalaufnahme, mittels Anfrage unter folgender E-Mailadresse: personalaufnahme@provinz.bz.it , um die Einrichtung eines zertifizierten Kundenkontos ansuchen. Man weist darauf hin, dass für deren Aktivierung mindestens 2 Werktage notwendig sind.
Ausnahmsweise können auch Kandidatinnen und Kandidaten, welche nicht im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises - ansonsten verpflichtende Zugangsvoraussetzung in der Provinz Bozen - sind, einen Antrag stellen. Außerdem ist es nicht notwendig im Besitz einer Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen zu sein.
Die einzelnen Ausschreibungen, die das Datum des Beginns der Einschreibungen und den Einreichtermin für die Zulassungsanträge festlegen, sowie die spezifischen Links, über die man sich für die Auswahlverfahren der einzelnen Berufsbilder bewerben kann, werden, wie folgt, veröffentlicht.
Sachbereich „Bauwesen / Konstruktion / Mobilität"
Verfahren | Nützliche Termine | Informationen |
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Öffentliche Auswahl nach Prüfungen zur zeitbegrenzten Besetzung von:
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abgeschlossenes Verfahren |
Sachbereich „Elektrotechnik / Informatik“
Verfahren | Nützliche Termine | Informationen |
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Öffentliche Auswahl nach Prüfungen zur zeitbegrenzten Besetzung von:
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abgeschlossenes Verfahren |
Sachbereich „Wissenschaft"
Verfahren | Nützliche Termine | Informationen |
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Öffentliche Auswahl nach Prüfungen zur zeitbegrenzten Besetzung von:
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abgeschlossenes Verfahren |
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Sachbereich „Verwaltung"
Sachbereich „Arbeit“
Ansprechpersonen
Amt für Personalaufnahme
Bozen, Rittner Straße 5
E-Mail: personalaufnahme@provinz.bz.it