Mobilität zwischen Körperschaften
Hier finden Sie die Stellenangebote über die Mobilität: Diese gelten ausschließlich für öffentliche Bedienstete. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag in derselben Funktionsebene und gleichgestelltem Berufsbild wie im Stellenangebot angegeben.
Die Anträge zu den einzelnen Verfahren müssen mittels Verbindung für die Einschreibung übermittelt werden, die Sie auf dieser Seite finden, auf die man ausschließlich mittels Bestätigung der Identität durch folgende Modalitäten zutritt erlangt:
Weitere Informationen sind unter folgenden Links abrufbar: myCIVIS: Hilfe, https://www.spid.gov.it/de/was-ist-spid/spid-einrichten/, und https://my.civis.bz.it/public/de/default.htm.
Pro Verfahren ist jeweils nur die Übermittlung eines einzigen Antrages zulässig. Um einen neuen Antrag einreichen zu können ist es demzufolge notwendig, die Annullierung des vorherigen Antrages beim Amt für Personalaufnahme zu beantragen. Die Kandidatin / Der Kandidat übernimmt in diesem Falle das mit der der Annullierung verbundenen Risiko von zusätzlichen erforderlichen technischen Zeiten.
Die einzelnen Ausschreibungen werden, wie folgt, veröffentlicht. Die Gesuche zur Besetzung der Stelle/n über die Mobilität müssen am unten angeführten Fälligkeitstag bis spätestens 12:00 Uhr eingereicht werden.
Zur Zeit ausgeschriebene Stellenangebote
Stellen | Titel | D | I | L | Mitteilung | Anmeldung |
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Bezugsperson
Amt für Personalaufnahme
Bozen, Rittner Straße 5
E-Mail: personalaufnahme@provinz.bz.it