Essensgutscheine
Alternativ zum Mensadienst, stellt die Landesverwaltung allen Führungskräften und dem Landespersonal sowie dem Lehrpersonal, den Schulführungskräften, den Inspektorinnen und Inspektoren der Schulen staatlicher Art einen Essensgutschein zur Verfügung.
Der Essensgutschein kann in den internen Mensen nicht eingelöst werden.
Gemäß dem Bereichskollektivvertrag für das Landespersonal vom 16.12.2024 kann der Essensgutschein eingelöst werden, falls das Personal 6 Arbeitsstunden (von Montag bis Donnerstag), bzw. 5 Arbeitsstunden (Freitag) leistet.
Rundschreiben
- Mitteilung des Direktors der Abteilung Personal vom 09.01.2025 (ersetzt teilweise das Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 20 vom 23.12.2021)
- Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 20 vom 23.12.2021
Liste der vertragsgebundenen Betriebe
Liste der vertragsgebundenen Betriebe Stand 26.03.2024 in Excel-Format.
Kontakt
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Abteilung Personal:
von Montag bis Freitag
zwischen 9.00 und 11.45 Uhr
- E-Mail Essensgutscheine.buonipasto@provinz.bz.it
- Telefon: 0471 41 1503