Essensgutscheine
Die Landesverwaltung stellt den Führungskräften und dem Landespersonal sowie dem Lehrpersonal, den Schulführungskräften, den Inspektorinnen und Inspektoren der Schulen staatlicher Art einen Essensgutschein zur Verfügung. Dieser steht alternativ zum Mensadienst (Nutzung von internen Mensen oder der Landesmensa) zur Verfügung.
Alle Mitarbeiter mit Dienstsitz oder Dienstort auf dem Landesgebiet können den Essensgutschein in Anspruch nehmen, auch jene, die den Dienstsitz auf der orographisch linken Seite der Talfer in der Gemeinde Bozen haben.
Der Essensgutschein kann in den internen Mensen oder in der Landesmensa nicht eingelöst werden.
Laut Art. 6 des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages vom 3.12.2020 steht dem Personal ein einziger Essensgutschein zum Wert von 7,00 Euro je Arbeitstag am Dienstsitz oder Dienstort zu, sofern die Bedingungen des Bereichsvertrages und der geltenden Rundschreiben des Generaldirektors erfüllt sind. Im Artikel 3 des Bereichsabkommens vom 21.12.2021 wird der Mensadienst neu geregelt.
Rundschreiben
- Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 20 vom 23.12.2021 (ersetzt das Rundschreiben Nr. 2/2019)
- Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 12 vom 16.12.2019
Liste der vertragsgebundenen Betriebe
Liste der vertragsgebundenen Betriebe Stand 26.03.2024 in Excel-Format.
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