Zusatzrentenfonds - Laborfonds
Die Zusatzrente ist eine Form der Kapitalanlage zur Altersversorgung, die eine finanzielle Unterstützung nach Arbeitsbeendigung gewährleistet, welche zur Rente hinzukommt. Die Einschreibung bzw. die Wiedereinschreibung mit neuem Arbeitgeber erfolgt über ein Patronat oder einer Gewerkschaft. Nähere Informationen und finden Sie auf der Homepage des Laborfonds unter folgendem Link:
Um eine Änderung der Beitragszahlung vorzunehmen, müssen Sie das Ansuchen innerhalb 30. November einreichen!
Landesangestellte, welche die Voraussetzungen erfüllen und in den ersten 5 Jahren der Einschreibung in den Laborfonds den jährlichen absetzbaren Betrag von 5.164,57€ nicht überschritten haben, können diesen Differenzbetrag (Plafond) in den zwanzig Jahren nach dem fünften Jahr der Teilnahme am Zusatzrentenfond zusätzlich vom jährlich absetzbaren Maximalbetrag absetzten. Wobei der maximal jährlich absetzbare Gesamtbetrag 7.746,86€ nicht überschreiten darf. (Art. 8 Abs. 6 des Legislativdekrets Nr. 252 von 2005)
Anrecht hat, wer folgende Vorraussetzungen erfüllt:
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vor dem 01.01.2018 keine abhängiges Dienstverhältnis nachgegangen zu sein;
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vor dem 01.01.2018 keine Beitragsposition bei einer obligatorischen Vorsorgeeinrichtung zu haben;
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vor dem 01.01.2018 in keinem Zusatzrentenfond eingetragen gewesen zu sein;
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In den ersten 5 Jahren des Beitritts nie mehr als 5.164,57 Euro jährlich in Zusatzrentenfonds eingezahlt zu haben bzw. einzuzahlen;
Für die Anwendung ist das folgende Formular auszufüllen und an das Gehaltsamt gehaltsamt@provinz.bz.it zu schicken: