Information, Ausbildung und Schulung

Information, Ausbildung und Schulung

Alle Beteiligten am Arbeitsschutz sind über die Risiken und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen zu informieren und auszubilden. Abhängig von den Tätigkeiten kann auch eine Schulung notwendig sein.

Die Unterschiede zwischen Information, Ausbildung und Schulung sind die folgenden:

  • Information: Gesamtheit der Aktivitäten, welche dazu dienen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Gefahren, Schutzmaßnahmen und sicheres Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.
  • Ausbildung: Kontinuierlicher Ausbildungsprozess zur Verbesserung der Qualifikation von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und anderen Beteiligten im Bereich des Arbeitsschutzes, welcher zur Vertiefung und Erweiterung von Kenntnissen und Fähigkeiten über Gefahrenermittlung, Gefahrenreduzierung und Sicherheitsmanagement dient. Die Ausbildung ist regelmäßig in Zusammenhang mit Änderungen der Gefahren und des Risikos zu wiederholen.
  • Schulung: Gesamtheit der Lehrmaßnahmen zur berufsspezifischen Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Benutzung von Arbeitsmitteln, Maschinen, Anlagen, Arbeitsstoffen, persönlicher Schutzausrüstung und Arbeitsvorgängen. Die praktische Schulung erfolgt am Arbeitsplatz durch eine erfahrene Person.

Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber gewährleistet, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eine ausreichende und angemessene Information, Ausbildung und Schulung betreffend Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz erhält, im Besonderen:

  • über die Begriffe Risiko, Schaden, Prävention, Schutz, Arbeitsschutzorganisation im Betrieb, Rechte und Pflichten aller Beteiligten, Kontroll- und Aufsichtsbehörden sowie Fürsorgeämter
  • allgemein über die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Bezug auf die Tätigkeiten des Betriebes
  • spezifisch über die durchgeführten Tätigkeiten der Bediensteten, die gesetzlichen Bestimmungen und die diesbezüglichen Betriebsanweisungen
  • über die Gefahren beim Umgang und bei der Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen, auf der Grundlage der von den geltenden Vorschriften vorgesehenen Sicherheitsdatenblätter
  • über die im Betrieb angewandten Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen bei Arbeitsabläufen und Tätigkeiten
  • über eingesetzte Maßnahmen und Verfahren bezüglich Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Räumung der Arbeitsstätten
  • über die Namen der Mitglieder der Notfalleinsatzgruppe
  • über die Namen der Leiterin bzw. des Leiters des Arbeitsschutzdienstes (LASD; ehemals Verantwortliche Arbeitsschutzfachkraft VASFK), der/des Beauftragten des Arbeitsschutzdienstes (BASD; ehemals Arbeitsschutzbeauftragte bzw. Arbeitschutzbeauftragter ASB) und der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes.

Die Inhalte müssen leicht verständlich sein und die Umsetzung der erworbenen Kenntnisse ermöglichen. Für Angehörige anderer Sprachkulturen hat im Voraus die Überprüfung des Sprachverständnisses zu erfolgen.

Die Information und die Ausbildung, und wo notwendig die praktische Schulung, hat stattzufinden bei:

  • der Einstellung
  • der Versetzung oder der Änderung der Aufgabenbereiche
  • der Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Fertigungsverfahren und neuer gefährlicher Arbeitsstoffe.

Die Grundausbildung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gliedert sich in:

  • eine generelle Mindestausbildung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu 4 Stunden und
  • eine spezifische Mindestausbildung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu 4, 8 oder 12 Stunden - je nach Risikoeinstufung der betrieblichen Tätigkeiten gemäß Ateco-Kategorien und Risikobewertung.

Die Grundausbildung wird in Form von E-Learning-Kursen abgehalten. Genaue Informationen und Erläuterungen dazu finden Sie hier.

Die Abkommen und die Beschlüsse der Landesregierung finden Sie im Menüpunkt Gesetzliche Bestimmungen.

Den Vordruck der Teilnahmebestätigung zur generellen Ausbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Frontalunterricht finden Sie hier.

Gesetzliche Grundlagen

Die Ausbildung laut Einheitstext zum Arbeitsschutz* wurde mit zwei Abkommen** zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen genau definiert. Mit zwei Beschlüssen der Landesregierung*** wurden die Umsetzungsmodalitäten in der Landesverwaltung und in den Schulen jeglicher Art festgelegt, im Kontext der Rationalisierung der verfügbaren Ressourcen.

*Gesetzesvertretendes Dekret vom 09.04.2008, Nr. 81, Art. 36 - 37

**Abkommen zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen vom 21.12.2011 und vom 25.07.2012

***Beschluss der Landesregierung vom 28.01.2013, Nr. 134 und Beschluss der Landesregierung vom 22.04.2013, Nr. 634

Um als Beauftragte/Beauftragter des Arbeitsschutzdienstes BASD ernannt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Reifezeugnis einer Oberschule und
  • Befähigungsnachweis der Grundausbildung, unterteilt in 2 Module:
    Modul A 28 Stunden zu allgemeinen Arbeitsschutzinhalten (können in e-Learning durchgeführt werden) und Modul B 48 Stunden zu den spezifischen Risiken am Arbeitsplatz für die Makrosektoren "Öffentliche Verwaltung und Schule"

In einem Fünfjahreszeitraum hat jede/jeder BASD Auffrischungskurse von insgesamt 20 Stunden zu absolvieren. 50% der Auffrischungsstunden können auch durch den Besuch von Kongressen und Seminaren durchgeführt werden, wenn eine Anwesenheitsliste geführt wird.

Die Auffrischungskurse dürfen weder generellen Charakter haben noch eine Wiederholung der Themen und Inhalte der Basiskurse sein. Sie müssen Weiterentwicklungen, Neuerungen, praktische Anwendungen und Vertiefungen in Verbindung mit den vorhandenen spezifischen Risiken beinhalten.

Die jährlichen Angebote finden durch

  • das Amt für Personalentwicklung und
  • andere ermächtigte Fortbildungsträger (gemäß G.v.D. vom 23.06.2003, Nr. 195 und dem Abkommen Staat-Regionen-Autonome Provinzen vom 26.01.2006) statt.

Ausbildung Brandschutz

Ganztageskurs (von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr) in der Landesfeuerwehrschule in Vilpian, Brauereistraße Nr. 18

Ausbildung Erste-Hilfe

Ganztageskurs (von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) mit externen Fortbildungsträgern in mehreren Ortschaften Südtirols

 

Auf der Webseite des Amtes für Personalentwicklung finden Sie Informationen zu den Erste Hilfe- und Brandschutzkursen für die Mitglieder der Notfalleinsatzgruppe, die Kurskalender sowie die Anmeldeformulare, welche an die externen Fortbildungsträger zu übermitteln sind: Informationen und Vordrucke für die Einschreibung und den Erste Hilfe- und Brandschutzkursen

Um die Tätigkeiten als Leiterin/Leiter des Arbeitsschutzdienstes LASD ausführen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Reifezeugnis einer Oberschule und
  • Befähigungsnachweis der Grundausbildung, unterteilt in 3 Module:
    • Modul A 28 Stunden (kann mittels e-Learning durchgeführt werden)
    • Modul B 48 Stunden zu den spezifischen Risiken am Arbeitsplatz für die Makrosektoren "Öffentliche Verwaltung und Schule"
    • Modul C 24 Stunden

In einem Fünfjahreszeitraum hat jede/jeder LASD Auffrischungskurse von 40 Stunden (für die Makrosektoren "Öffentliche Verwaltung und Schule") zu absolvieren. 50% der Auffrischungsstunden können auch durch den Besuch von Kongressen und Seminaren durchgeführt werden, wenn eine Anwesenheitsliste geführt wird.

Die Auffrischungskurse dürfen weder generellen Charakter haben noch eine Wiederholung der Themen und Inhalte der Basiskurse sein. Sie müssen Weiterentwicklungen, Neuerungen, praktische Anwendungen und Vertiefungen in Verbindung mit den vorhandenen spezifischen Risiken beinhalten.

Die jährlichen Angebote finden durch

  • das Amt für Personalentwicklung und
  • andere ermächtigte Fortbildungsträger (gemäß G.v.D. vom 23.06.2003, Nr. 195 und dem Abkommen Staat-Regionen-Autonome Provinzen vom 26.01.2006) statt.

Jahr 2022

 Unterlagen zum Auffrischungskurs LASD/BASD/SSP

 

Jahr 2021

Unterlagen zum Auffrischungskurs LASD/BASD/SSP

Jahr 2017

Unterlagen zum Kurs Bewertung des chemischen Risiko

Ausbildung zum arbeitsbezogenen Stress

Spezifische Grundausbildung für das Hilfspersonal

Frühling 2016

Für Schulen staatlicher Art, Kindergärten und Berufsschulen

Für Ressorts, Agenturen, Bereiche und Abteilungen

Jahr 2013-2014

Jahr 2010-2011