Abfertigung für das Lehrpersonal und die Führungskräfte der Grund-, Mittel- und Oberschulen

Die Abfertigung (TFS) sowie die Dienstaltersentschädigung (TFR) ist eine einmalige Geldsumme, die dem Lehrpersonal und den Führungskräften der staatlichen Schulen nach dem Dienstaustritt ausbezahlt wird.

Wem steht die Abfertigung (TFS) zu?

  • jenen Lehrern mit unbefristetem Arbeitsvertrag vor dem 01/01/2001
  • den Religionslehrern, die am 01/01/2001 im Besitz eines von Jahr zu Jahr erneuerten Auftrages waren, auch wenn sie nicht in der Stammrolle waren.

Wann entsteht das Anrecht auf die Abfertigung (TFS)?

Das Anrecht auf die Abfertigung entsteht nach einem Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr mit Einschreibung in den Fürsorgefonds (ex-ENPAS).

Wem steht die Dienstaltersentschädigung (TFR) zu?

  • jenen Lehrern, die sich ab 1.1.2001 mit unbefristetem Auftrag (Stammrolle) im Dienst befinden
  • jenen Lehrern mit befristetem Auftrag, die nach dem 30.05.2000 in den Dienst aufgenommen wurden

Wann entsteht das Anrecht auf die Dienstaltersentschädigung (TFR)?

Das Anrecht auf die Dienstaltersentschädigung entsteht nach einem aufgelösten Arbeitsvertrag von mindesten 15 aufeinander folgenden Tagen im selben Monat.

Online-Dienst myCivis

Hier finden Sie den entsprechenden Online-Dienst myCivis mit den Beantragungsformularen und weiterführenden Informationen.

Zur Beachtung

Das Personal mit Anrecht auf Abfertigung, das einem Zusatzrentenfond (z.B. Laborfonds oder Espero) beitritt, wechselt automatisch zur Dienstaltersentschädigung über.

Informationen über die Rückkäufe

Das Lehrpersonal und die Führungskräfte der staatlichen Schulen mit Anrecht auf Abfertigung (TFS), haben die Möglichkeit, jene Dienstzeiten, die vor Aufnahme in die Stammrolle ohne Eintragung in den Fürsorgefonds ( ex ENPAS) geleistet wurden, zurückzukaufen, sowie auch die gesetzliche Dauer des Universitätsstudiums, den Militärdienst und die eventuelle Mehrbewertung des Schuldienstes.

Das Lehrpersonal und die Führungskräfte der staatlichen Schulen mit Anrecht auf Dienstaltersentschädigung (TFR), haben hingegen die Möglichkeit, jene Dienstzeiten, die vor dem 30.05.2000 mit befristetem Auftrag im öffentlichen Dienst geleistet wurden, zurückzukaufen, für die nicht bereits eine Dienstaltersentschädigung ausbezahlt worden ist.

Vom Rückkauf sind die Zeiträume der gesetzlichen Dauer des Universitätsstudiums, Militärdienstes und jegliche Form von Mehrbewertung des Dienstes ausgeschlossen.

Ansprechpersonen

Deutsche Schulen - Abfertigung (TFS)

Annemarie Malleier
Tel. + 39 0471 416806
E-Mail: annemarie.malleier@provinz.bz.it

    Italienische Grundschulen - Abfertigung (TFS)

    Sabrina Scipioni
    Tel. +39 0471 416813
    E-Mail: sabrina.scipioni@provinz.bz.it

      Italienische Mittel- und Oberschulen - Abfertigung (TFS)

      Sabrina Scipioni
      Tel. +39 0471 416813
      E-Mail: sabrina.scipioni@provinz.bz.it

        Italienische Grundschulen- Dienstaltersentschädigung (TFR)

        Paola Massalongo
        Tel. +39 0471 416803
        E-Mail: paola.massalongo@provinz.bz.it

          Deutsche Mittel- und Oberschulen - Dienstaltersentschädigung (TFR)

          Simonetta Scanavacca
          Tel. +39 0471 416811
          E-Mail: simonetta.scanavacca@provinz.bz.it

            Ital. Mittel- und Oberschulen, dt. Grundschulen und lad. Schulen - Dienstaltersentschädigung (TFR)

            Nicoletta Daberto
            Tel. +39 0471 416814
            E-Mail: nicoletta.daberto@provinz.bz.it