Pension für das Lehrpersonal und die Führungskräfte der Grund- Mittel- und Oberschulen
Das Lehrpersonal der Autonomen Provinz Bozen ist hinsichtlich der Einzahlung von Rentenbeiträgen in der Pensions-Staatskasse (CTPS) eingetragen.
Laut geltenden Vorschriften haben das Lehrpersonal, und die Führungskräfte der staatlichen Schulen zum Zeitpunkt der Dienstbeendigung, Anrecht auf die Ruhestandsbehandlung bzw. die Pension zu Lasten der Pensions-Staatskasse beim INPS/NISF.
Was die Zusatzrente anbelangt, wird auf die entsprechende und erklärende Webseite des Gehaltsamtes für Lehrpersonal hingewiesen.
Dienstaustritt
Das Gesuch für den Dienstaustritt ist je nachdem beim deutschen, italienischen bzw. ladinischen Schulamt einzureichen.
Fälligkeiten
Lehrpersonal
Das unterrichtende Personal kann das Gesuch für Dienstaustritt mit 1. September des darauffolgenden Schuljahres innerhalb dem vom jährlich vom Ministerium für Bildung, Universität und Forschung (MIUR) vorgegebenen Termin einreichen.
Schulführungskräfte
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Beendigung des Dienstverhältnisses von Seiten der Schulführungskräfte ist im C.C.N.L. vom 15. Juli 2010 des Bereichs V der Führungskräfte, und insbesondere im Artikel 12 geregelt, der den 28. Februar als Termin für die Einreichung festlegt.
Gesuche an die Pensionsversicherungsanstalt NISF/INPS müssen in digitaler Form gestellt werden, und zwar wie folgt:
- Telematische Einreichung des Antrages über die Patronate, welche diesen Dienst kostenlos zur Verfügung stellen;
- Einreichung des Pensionsantrages online über die Webseite NISF/INPS anhand SPID (öffentliches System für die Digitale Identität), CIE (elektronischer Personalausweis) oder CNS (Gesundheitskarte/Bürgerkarte);
- Telefonische Einreichung des Antrages über das Contact Center Integrato: über das Festnetz unter der grünen Nummer 803 164, oder über das mobile Netz unter der Telefonnummer 06 164 164.
Im Rentenantrag ist es auch möglich, die Registrierung des Beitritts zum Kreditfonds (Einheitliche Verwaltung von Darlehens- und Sozialleistungen) zu erneuern, um auf die bereitgestellten Dienste zuzugreifen.
Die Anfragen, die in irgendeiner anderen Form gestellt werden, werden von NISF/INPS nicht bearbeitet.
Voraussetzungen
Die Pensionsreform, die mit Gesetz Nr. 214 vom 22.11.2011 durchgeführt worden ist, hat die Mindestvoraussetzungen für die Versetzung in den Ruhestand beträchtlich abgeändert.
Der Anspruch auf eine Altersrente wird mit mindestens 20 Beitragsjahren und einem gesetzlichen vorgesehenen Mindestalter (derzeit 67 Jahre) erworben.
Laut geltenden Bestimmungen wird die Frühpension - unabhängig vom Lebensalter - mit 41 Jahren und 10 Monaten Beitragszeiträume für Frauen und mit 42 Jahren und 10 Monaten Beitragszeiträume für Männer erreicht.
Ausschließlich das weibliche Personal, das für die Pension mit Beitragssystem optiert, hat die Möglichkeit mit 58 Jahren Lebensalter und 35 Dienstjahren, die innerhalb 31. Dezember 2021 angereift sein müssen, in Pension zu gehen.
Mit dem Haushaltsgesetz 2023 (29. Dezember 2022, Nr. 197, Art. 1, Abs. 292) wurden die Regeln für den vorzeitigen Zugang zur Rente, die so genannte "Option für Frauen", geändert.
Anspruch auf die vorgenannte Rentenbehandlung haben Arbeitnehmerinnen, die am 31. Dezember 2022 eine Beitragszeit von mindestens 35 Jahren und ein Mindestalter von 60 Jahren haben. Für jedes Kind bis zum Alter von zwei Jahren ist das Mindestalter um ein Jahr gekürzt, bis maximum zwei Jahre, außerdem müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen werden:
Das Lehrpersonal kann die Quote-100-Rente beantragen, wenn es zwischen 2019 und 2021 ein Lebensalter von nicht weniger als 62 Jahren erreichen und ein Dienstalter von mindestens 38 Beitragsjahren vorweisen können.
Das Lehrpersonal kann die Quote-102-Rente beantragen, wenn es, am 31.12.2022 ein Lebensalter von nicht weniger als 64 Jahren erreichen und ein Dienstalter von mindestens 38 Beitragsjahren vorweisen können.
Das Haushaltgesetz 2023 (29. Dezember 2022, Nr. 197, Art. 1, Paragraph 283) hat versuchsweise für das Jahr 2023 die flexible Frühpension - sogenannte "quota 103" - eingeführt die mit Vollendung des 62. Lebensjahres erreicht wird und mit mindestens 41 Beitragsjahren, die bis zum 31.12.2023 erreicht werden müssen.
Die Hinterbliebenenrente für die Ehepartnerin/den Ehepartner und/oder die Kinder (Minderjährige, Studenten bis zum 26. Lebensjahr oder mit Behinderung) wird bei Erreichen von mindesten 5 Beitragsjahren gewährt.
Anerkennung von Diensten
Das Lehrpersonal und die Führungskräfte der staatlichen Schulen haben die Möglichkeit, die verschiedenen Beitragszeiträume oder Dienste für eine einzige Pension durch Ansuchen um Neuberechnung, Rückkauf und Zusammenlegung anerkennen zu lassen.
Die Ansuchen sind ausschließlich telematisch beim Sitz des NISF/INPS - Verwaltung Angestellte der öffentlichen Ämter – Bozen zu übermitteln, das die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Akten und die Ausstellung der diesbezüglichen Dekrete hat.
Laut Rundschreiben des NISF/INPS Nr. 131 vom 19.11.2012 werden keine Gesuche in Papierform mehr angenommen.
Die Einreichung der Gesuche erfolgt nur über eine der nachstehend beschriebenen Form:
- Telematische Einreichung des Antrages über die Patronate, welche diesen Dienst kostenlos zur Verfügung stellen;
- Einreichung des Pensionsantrages online über die Webseite NISF/INPS anhand SPID (öffentliches System für die Digitale Identität), CIE (elektronischer Personalausweis) oder CNS (Gesundheitskarte/Bürgerkarte);
- Telefonische Einreichung des Antrages über das Contact Center Integrato: über das Festnetz unter der grünen Nummer 803 164, oder über das mobile Netz unter der Telefonnummer 06 164 164.
Ansprechpersonen
Deutsche Grundschulen - Pension
Simonetta AltamuraTel. +39 0471 416808
E-Mail: simonetta.altamura@provinz.bz.it
Deutsche und ladinische Mittel- und Oberschulen - Pension
Hannes SandriTel. +39 0471 416804
E-Mail: hannes.sandri@provinz.bz.it
Italienische und ladinische Schulen- Anerkennung
Paola MassalongoTel. +39 0471 416803
E-Mail: paola.massalongo@provinz.bz.it
Italienische Grundschulen - Pension
Sabrina Scipioni
Tel. +39 0471 416813
E-Mail: sabrina.scipioni@provinz.bz.it