Anerkennung Militär- bzw. Zivildienst für den besoldungsmäßigen Aufstieg

Auf Antrag kann der laut staatlichem Gesetz vom 24.12.1986, Nr. 958 geleistete verpflichtende Militärdienst bzw. der verpflichtende Ersatzdienst als Zivildienstleistender anerkannt werden.

Die wirtschaftliche Anerkennung des Militär- oder Zivildienstes erfolgt mit Wirkung ab dem ersten Tag des darauffolgenden Monats nach Vorlage des entsprechenden Antrages und der nötigen Dokumente (Entlassungsschein oder Matrikelblatt) beim zuständigen Amt der Personalabteilung.

Zugangsvoraussetzungen

Bedienstete, welche bei Inkrafttreten des genannten Gesetzes Nr. 958/1986 (= 30.1.1987) oder später den Militär- bzw. Zivildienst geleistet haben

Notwendige Dokumente

  • Entlassungsschein oder Matrikelblatt

Rechtsquellen

Ansprechpersonen

Verwaltung

Margit Reichhalter
Tel.: +39 0471 41 15 89
E-Mail: margit.reichhalter@provinz.bz.it

    Schulpersonal

    Barbara Defranceschi
    Tel. +39 0471 411624
    E-Mail: barbara.defranceschi@provinz.bz.it

      Kindergartenpersonal und Mitarbeiter für Integration

      Monika Grandi
      Tel. +39 0471 411608
      E-Mail: monika.grandi@provinz.bz.it