Anerkennung von Unterrichtsdienst an Schulen staatlicher Art
Das Personal kann ansuchen bei:
- der Aufnahme auf unbestimmte Zeit
- der Erlangung der Eignung um die Anerkennung des gesamten Unterrichtsdienstes, der in der vergleichbaren Funktionsebene an den Schulen staatlicher Art in der Provinz Bozen geleistet wurde.
Die Anerkennung erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des Landes (Anerkennung ab dem ersten Tag des darauffolgenden Monats nach Vorlage des Antrages, Anerkennung im Verhältnis bei geringerem Ausmaß als voller Lehrstuhl).
Zugangsvoraussetzungen
Die Anerkennung beantragen können unbefristet Bedienstete oder Bedienstete mit Eignung.
Notwendige Dokumente
Es reicht ein formloser Antrag mit Auflistung der geleisteten Dienstzeiten.
Rechtsquellen
- L.G. vom 03.05.1999, Nr. 1, (Externer Link) Art. 23, Abs. 3
Ansprechpersonen
Verwaltung
Schulpersonal
Barbara DefranceschiTel. +39 0471 411624
E-Mail: barbara.defranceschi@provinz.bz.it Barbara Ghirotto
Tel. 0471 411625
E-mail: barbara.ghirotto@provinz.bz.it
Kindergartenpersonal und Mitarbeiter für Integration
Monika GrandiTel. +39 0471 411608
E-Mail: Monika.Grandi@provinz.bz.it