Schäden und Schutzmaßnahmen

Bären sind Allesfresser, die sich vor allem von Pflanzen ernähren. Sie sind in ihren Nahrungsansprüchen extrem anpassungsfähig und bevorzugen jeweils jene Nahrung, die zum Zeitpunkt am häufigsten vorhanden bzw. am leichtesten zu erreichen ist. Daher ist es verständlich, dass manchmal auch Bienenstöcke und hierzulande vor allem Haustiere (v. a. Schafe und Ziegen) auf ihrem Speiseplan stehen.

Die Autonome Provinz Bozen sieht eine Entschädigung aller von Bären verursachten Schäden vor, sofern diese  sobald als möglich nach ihrem Bekannt werden der Jagdbehörde gemeldet werden. Da Bärenschäden als direkte Kosten des Großraubwildmanagements gelten, erheben die Dienststellen für Jagd- und Fischereiaufsicht nach etwaigen Meldungen die Haustierrisse bzw. die Plünderungen von Bienenständen und sorgen für die direkte Auszahlung der Vergütung.

Um das Konfliktpotential zwischen Bärenpräsenz und Viehzüchtern einzudämmen, werden seit 2009 etwaige Bärenschäden zu 100 % vergütet.

Auflistung der Bärenschäden in Südtirol

Risse/Schäden
SchädenVergütung

an Haustierenan Bienenstöcke
2007 104
0 16.180 12.950
2008 43
32 13.480
13.480
2009 24 4 3.230 3.320
2010 56 46 21.041 21.041
2011 14 44 16.082 16.802
2012 31 28 15.830 15.830
2013 5 12 6.960 6.360
2014 7 27 9.405 9.405
2015 9 36 13.130 13.130
2016 0 15 2.805 2.805
2017 32 1 8.848 8.848
2018 0 12 4.239 4.239
2019 3 13 4.251 4.251
2020 0 5 1.083 1.083
2021 8 23 7.680 7.680
2022 15 8 6.379  6.379
2023 14 17 8.731  8.731

Bewährte Schutzmaßnahmen und Antrag um finanzielle Unterstützung

In gefährdeten Regionen setzen Imker bei der Schadensverhütung auf ein erprobtes Elektrozaunsystem. Eine stabile Bauweise und gute Wartung sind Voraussetzung für einen wirkungsvollen Schutz.

Folgende Empfehlungen haben sich bewährt:

  • Höhe des Zaunes: ca. 120 cm
  • Holzpfähle mit 6-8 cm Durchmesser, mind. 160 cm Länge (Eiche oder druckimprägniert ), Abstand der Pfähle 2,5 – 3,5 m
  • Farbiges Elektroband von 10-20 mm Breite, in regelmäßigen Abständen auf 5 verschiedenen Höhen befestigt. Unterstes Band max. 20 cm ab Boden. Das Elektroband kann durchgehend geführt werden. Die Isolatoren sind an der Außenseite befestigt.
  • Das Auslegen einer ca. 0,8-1 m breiten Mulchfolie unterhalb des Zauns oder regelmäßiges Ausmähen verhindern die ungewollte Erdung des Stroms.
  • Elektroapparat mit mind. 5.000 Volt Spannungsabgabe (z.B. Batterie mit Solarladeeinheit).
  • Mindestens 1 m Zaunabstand von den Magazinen. Ein größerer Abstand erlaubt ein ungehindertes Arbeiten dazwischen

Weitere Tipps zur Vermeidung von Schäden:

  • In Hanglagen ist bergseitig der Zaun zu erhöhen, um ein Überspringen zu verhindern.
  • Bären könnten durch Klettern einen Zaun überwinden. In Baumbeständen oder am Waldrand sind weit ausladende Äste abzusägen oder die Bäume sind mit dem Zaun zu umgehen.
  • Keine organischen Abfälle und Esswaren oder Kanister mit Kettenöl herumliegen lassen.
  • Stacheldraht, mit Terpentin getränkte Lappen, verschwitzte Kleider, Knallapparate wie zur Vogelabwehr und dergleichen halten Bären nicht ab. Ein Bienenhaus oder eine Waldhütte bieten ebenfalls keinen sicheren Schutz.
  • Im Fall eines erfolgreichen Eindringens müssen die Schutzmaßnahmen sogleich ergriffen werden.

 

Für den Antrag um finanzielle Unterstützung zum Ankauf eines Elektrozaunes kann beim Amt für Jagd und Fischerei angesucht werden.

Der Beitragssatz für eine bärensichere Umzäunung von Bienenständen ist auf 100 Prozent festgelegt.

 

Was muss der Imker beim Ansuchen beachten?

Schritt 1: Einholen eines Kostenvoranschlages für das benötigte Material. Dieser wird mit dem ausgefüllten Formular („Beihilfen für Verhütungsmaßnahmen vor Schäden von Großraubwild an Bienenständen“) beim Amt für Jagd und Fischerei abgegeben. Das Formular und eine Anleitung für das Errichten eines effizienten Elektrozaunes findet man online unter http://www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/fauna-jagd-fischerei/formulare „Prävention von Wildschäden“.

Wichtig: Gesuche für diese Beihilfen können jährlich von 1. Jänner bis 30. September eingereicht werden. Ist ein Imker im Besitz von mehreren Bienenständen, kann dieser für jeden Stand ein Ansuchen + Kostenvoranschlag einreichen. Für jede Beihilfe ist ein Maximalbetrag festgelegt.


Schritt 2: Der Imker kann das Material ankaufen und den Elektrozaun montieren. Innerhalb Juli erhält der Antragsteller eine Mitteilung des Amtes für Jagd und Fischerei über die Gewährung des Beitrages und ein weiteres Formular (Antrag um Auszahlung des Beitrages). Das ausgefüllte Formular wird zusammen mit der Rechnung und dem Zahlungsbeleg beim Amt für Jagd und Fischerei eingereicht.

Wichtig: Das Material darf erst angekauft werden, wenn der Antrag „Beihilfen für Verhütungsmaßnahmen vor Schäden von Großraubwild an Bienenständen“ und ein Kostenvoranschlag beim Amt für Jagd und Fischerei eingereicht wurde. Rechnung und Zahlungsbeleg des angekauften Materials aufbewahren.


Schritt 3: Der gewährte Beitrag wird auf das angegebene Bankkonto des Antragsstellers überwiesen.