Genossenschaftswesen

Genossenschaftswesen

Es gibt drei Arten von genossenschaftlichen Körperschaften: die Genossenschaft, das Genossenschaftskonsortium und die Gesellschaft zur gegenseitigen Unterstützung.

Eine genossenschaftliche Körperschaft ist eine Gesellschaft, welche von physischen und juristischen Personen gegründet werden kann. Charakterisiert ist eine Genossenschaft vom Gegenseitigkeitscharakter, der gegenseitigen Unterstützung und Förderung der Mitglieder. Das bedeutet, dass für die Mitglieder der Genossenschaft bessere Bedingungen geschaffen werden sollen, als sie jedes Mitglied für sich alleine auf dem Markt erzielen könnte.

Daten zum Genossenschaftswesen in Südtirol

Zum 31.12.2022 waren im Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften insgesamt 881 Genossenschaften eingetragen.

Die 881 Genossenschaften sind in folgenden Bereichen tätig:

  • 86 Landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften
  • 5 Landarbeitergenossenschaften
  • 1 Landwirtschaftliche Genossenschaft
  • 11 Konsumgenossenschaften
  • 334 Produktions- und Arbeitsgenossenschaften
  • 290 Andere Genossenschaften
  • 99 Wohnbaugenossenschaften
  • 4 Garantiegenossenschaften
  • 6 Genossenschaftskonsortien
  • 41 Raiffeisenkassen bzw. Kreditgenossenschaften
  • 3 Gesellschaften zur gegenseitigen Unterstützung
  • 1 Sozialkonsortium

Insgesamt gibt es 241 Sozialgenossenschaften; von denen 75 sind für die Artbeitseingliederung von benachteiligten Personen tätig.

Die verschiedenen Genossenschaftstypen sind Ausdruck der sozialen und wirtschaftlichen Struktur Südtirols sowie der Entwicklungsgeschichte des lokalen Genossenschaftswesens.
Von den 881 Genossenschaften sind:

  • 839 aktiv (davon 44 in freiwilliger Auflösung)
  •  27 sind einem Verfahren der Zwangsliquidierung bzw. Zwangsauflösung unterworfen.

Von den 881 Genossenschaften sind 778 als Genossenschaften mit vorwiegender Mitgliederförderung und 100 als Genossenschaften mit nicht vorwiegender Mitgliederförderung eingetragen und 3 Gesellschaften zur gegenseitigen Unterstützung

In Südtirol gibt es zur Zeit vier anerkannte Genossenschaftsverbände. Von den 909 im Landesregister eingetragenen Genossenschaften sind:

  • 327 Mitglieder des Raiffeisenverbandes Südtirol
  • 210 Mitglieder von Coopbund Alto Adige - Südtirol
  • 114 Mitglieder von Cooperazione Autonoma Dolomiti
  • 94 Mitglieder von  A.G.C.I. Alto Adige - Südtirol

136 Genossenschaften treten keinem anerkannten Genossenschaftsverband bei.

 

Daten zum Genossenschaftswesen in Südtirol

Zum 31.12.2021 waren im Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften insgesamt 890 Genossenschaften eingetragen.

Die 890 Genossenschaften sind in folgenden Bereichen tätig:

  • 87 Landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften
  • 5 Landarbeitergenossenschaften
  • 1 Landwirtschaftliche Genossenschaft
  • 12 Konsumgenossenschaften
  • 337 Produktions- und Arbeitsgenossenschaften
  • 293 Andere Genossenschaften
  • 100 Wohnbaugenossenschaften
  • 4 Garantiegenossenschaften
  • 6 Genossenschaftskonsortien
  • 41 Raiffeisenkassen bzw. Kreditgenossenschaften
  • 3 Gesellschaften zur gegenseitigen Unterstützung
  • 1 Sozialkonsortium

Insgesamt gibt es 236 Sozialgenossenschaften; von denen 79 sind für die Artbeitseingliederung von benachteiligten Personen tätig.

Die verschiedenen Genossenschaftstypen sind Ausdruck der sozialen und wirtschaftlichen Struktur Südtirols sowie der Entwicklungsgeschichte des lokalen Genossenschaftswesens.
Von den 890 Genossenschaften sind:

  • 850 aktiv (davon 41 in freiwilliger Auflösung)
  •  40 sind einem Verfahren der Zwangsliquidierung bzw. Zwangsauflösung unterworfen.

Von den 890 Genossenschaften sind 782 als Genossenschaften mit vorwiegender Mitgliederförderung und 105 als Genossenschaften mit nicht vorwiegender Mitgliederförderung eingetragen und 3 Gesellschaften zur gegenseitigen Unterstützung

In Südtirol gibt es zur Zeit vier anerkannte Genossenschaftsverbände. Von den 909 im Landesregister eingetragenen Genossenschaften sind:

  • 337 Mitglieder des Raiffeisenverbandes Südtirol
  • 119 Mitglieder von Cooperazione Autonoma Dolomiti
  • 207 Mitglieder von Coopbund Alto Adige - Südtirol
  • 87 Mitglieder von  A.G.C.I. Alto Adige - Südtirol

140 Genossenschaften treten keinem anerkannten Genossenschaftsverband bei.

Daten zum Genossenschaftswesen in Südtirol

Zum 31.12.2020 waren im Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften insgesamt 909 Genossenschaften eingetragen.

Die 909 Genossenschaften sind in folgenden Bereichen tätig:

  • 87 Landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften
  • 5 Landarbeitergenossenschaften
  • 1 Landwirtschaftliche Genossenschaft
  • 11 Konsumgenossenschaften
  • 348 Produktions- und Arbeitsgenossenschaften
  • 306 Andere Genossenschaften
  • 99 Wohnbaugenossenschaften
  • 2 Garantiegenossenschaften
  • 7 Genossenschaftskonsortien
  • 41 Raiffeisenkassen bzw. Kreditgenossenschaften
  • 2 Gesellschaften zur gegenseitigen Unterstützung

Insgesamt gibt es 225 Sozialgenossenschaften; von denen 81 sind für die Artbeitseingliederung von benachteiligten Personen tätig.

Die verschiedenen Genossenschaftstypen sind Ausdruck der sozialen und wirtschaftlichen Struktur Südtirols sowie der Entwicklungsgeschichte des lokalen Genossenschaftswesens.
Von den 909 Genossenschaften sind:

  • 866 aktiv (davon 50 in freiwilliger Auflösung)
  •  43 sind einem Verfahren der Zwangsliquidierung bzw. Zwangsauflösung unterworfen.

Von den 909 Genossenschaften sind 800 als Genossenschaften mit vorwiegender Mitgliederförderung und 109 als Genossenschaften mit nicht vorwiegender Mitgliederförderung eingetragen.

In Südtirol gibt es zur Zeit vier anerkannte Genossenschaftsverbände. Von den 909 im Landesregister eingetragenen Genossenschaften sind:

  • 328 Mitglieder des Raiffeisenverbandes Südtirol
  • 141 Mitglieder von Cooperazione Autonoma Dolomiti
  • 200 Mitglieder von Coopbund Alto Adige - Südtirol
  • 88 Mitglieder von  A.G.C.I. Alto Adige - Südtirol

152 Genossenschaften treten keinem anerkannten Genossenschaftsverband bei.

 

Daten zum Genossenschaftswesen in Südtirol

Zum 31.12.2019 waren im Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften insgesamt 942 Genossenschaften eingetragen.


Die 942 Genossenschaften sind in folgenden Bereichen tätig:

87 Landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften
5 Landarbeitergenossenschaften
1 Landwirtschaftliche Genossenschaft
12 Konsumgenossenschaften
354 Produktions- und Arbeitsgenossenschaften
311 Andere Genossenschaften
119 Wohnbaugenossenschaften
2 Garantiegenossenschaften
9 Genossenschaftskonsortien
41 Raiffeisenkassen bzw. Kreditgenossenschaften

1 Gesellschaften zur gegenseitigen Unterstützung

Insgesamt gibt es 224 Sozialgenossenschaften; von denen 83 sind für die Artbeitseingliederung von benachteiligten Personen tätig.  


Die verschiedenen Genossenschaftstypen sind Ausdruck der sozialen und wirtschaftlichen Struktur Südtirols sowie der Entwicklungsgeschichte des lokalen Genossenschaftswesens.

Von den 942 Genossenschaften sind:

891  aktiv
73 in freiwilliger Auflösung und 49 sind einem Verfahren der Zwangsliquidierung bzw. Zwangsauflösung  unterworfen.

Von den 942 Genossenschaften sind 841 als Genossenschaften mit vorwiegender Mitgliederförderung und 101 als Genossenschaften mit nicht vorwiegender Mitgliederförderung eingetragen.

In Südtirol gibt es zur Zeit vier anerkannte Genossenschaftsverbände. Von den 1019 im Landesregister eingetragenen Genossenschaften sind:

331 Mitglieder des Raiffeisenverbandes Südtirol
173 Mitglieder von Cooperazione Autonoma Dolomiti
190 Mitglieder des Bundes der Genossenschaften Südtirols
80 Mitglieder von  A.G.C.I. Alto Adige - Südtirol

168 Genossenschaften treten keinem anerkannten Genossenschaftsverband bei.

Die Grundsätze und Werte, auf die sich die Genossenschaften stützen, sind aufgrund ihrer großen sozialen Bedeutung durch die Verfassung geschützt und anerkannt. So heißt es im Artikel 45: “Die Republik erkennt die soziale Aufgabe des Genossenschaftswesens an, sofern es nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und ohne Zwecke der Privatspekulation aufgebaut ist. Das Gesetz fördert und begünstigt mit den geeigneten Mitteln seine Entfaltung und sichert durch eine zweckdienliche Aufsicht seine Eigenart und Zielsetzung."

Die 9 Grundsätze einer Genossenschaft

  1. Ein Kopf, eine Stimme
    Die Genossenschaft ist die einzige Unternehmensform, die eine Konzentration des Gesellschaftseigentums in wenigen Händen nicht zulässt. Jedes Mitglied verfügt unabhängig von seinem Kapitalanteil über eine Stimme in der Vollversammlung.
  2. Demokratische und aktive Verwaltung durch die Mitglieder
    Die Genossenschaft wird von ihren Mitgliedern in demokratischer Form verwaltet.
    Eine Genossenschaft ist verpflichtet, die aktive Beteiligung aller Mitglieder an den Entscheidungsprozessen durch deren Einbeziehung in das Gesellschaftsleben zu fördern. Das Verwaltungsorgan muss sich mehrheitlich aus Genossenschaftsmitgliedern zusammensetzen.
  3. Gegenseitigkeitscharakter (Mitgliederförderung)
    Das Hauptziel einer Genossenschaft ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die gegenseitige Unterstützung und Förderung der Mitglieder. Das bedeutet, dass für die Mitglieder der Genossenschaft bessere Bedingungen (Preis, Arbeitsentgelt usw.) geschaffen werden sollen, als sie jedes Mitglied für sich allein auf dem Markt erzielen könnte.
  4. Der nicht spekulative Charakter
    Wenn eine Genossenschaft aufgelöst wird, dürfen die Mitglieder das Vermögen der Genossenschaft weder untereinander aufteilen noch die Genossenschaft verkaufen. Das Gesetz gewährt eine günstigere Besteuerung der Gewinne, vorausgesetzt, dass diese in die Entwicklung der Genossenschaft investiert werden.
  5. Die offene Tür
    Die Genossenschaft ist eine offene Gesellschaftsform. Jeder, der den Grundsatz der Gegenseitigkeit teilt und in der Lage ist, zur Erreichung des Gesellschaftszwecks beizutragen, kann die Mitgliedschaft beantragen.
  6. Die Solidarität zwischen den Generationen
    Eine Genossenschaft soll langfristig für die künftigen Generationen erhalten bleiben. Das Fortbestehen wird durch die Unteilbarkeit des Gesellschaftsvermögens und die Weitergabe der Erfahrungen und Führungsverantwortung von den älteren an die jüngeren Genossenschaftsmitglieder sichergestellt.
  7. Unabhängigkeit und gegenseitige Unterstützung
    Jede Genossenschaft ist ein unabhängiges Unternehmen, welches sich selbst verwaltet, auch wenn in der Regel die Zugehörigkeit zu einem Genossenschaftsverband angestrebt wird. Zwischen den Genossenschaften gibt es Formen der gegenseitigen Unterstützung, sowohl was ihre Entwicklung als auch ihre Behauptung auf dem Markt betrifft.
  8. Der Förderauftrag nach außen
    Zu den zahlreichen Aufgaben der Genossenschaften gehört es auch die Entstehung von neuen Genossenschaften durch direkte und indirekte Beihilfen zu fördern. Zu diesem Zweck zahlen alle Genossenschaften 3% ihres Nettogewinns in eigene Mutualitätsfonds für die Förderung und Entwicklung des Genossenschaftswesens ein.
  9. Soziale Verantwortung
    Das Genossenschaftswesen setzt sich für die Entwicklung der Einzelpersonen, der Familien, der sozialen Gruppierungen und der Gesellschaft ein. Durch die Genossenschaften werden die Qualitätspotenziale des Territoriums aufgewertet und geeignete Lösungen für Bedürfnisse der Gemeinschaft angeboten.

Die Wahl der Genossenschaftsform macht es einfacher und weniger riskant, ein Unternehmen zu gründen und wirtschaftlich selbstständig zu werden. Durch die Gründung einer Genossenschaft können die unternehmerischen Vorstellungen mehrerer Personen gebündelt werden: ihre Ideen, Erfahrungen und Ressourcen werden zusammengelegt, um eine gemeinsame und somit effizientere Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen.

Die Genossenschaft ermöglicht außerdem die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ohne hohe Kapitalinvestitionen. Das Gesetz legt einen Mindestbetrag von 25 Euro als Kapitalanteil pro Mitglied fest. Die Gesellschaftsanteile sind das einzige Risikokapital, für das die Mitglieder haften, da die Genossenschaften Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind. Genossenschaften mit vorwiegender Mitgliederförderung genießen darüber hinaus Steuervergünstigungen.

Wie jede Gesellschaftsform, ist auch die Genossenschaft von bestimmten Eigenschaften, Vorteilen und Einschränkungen gekennzeichnet. Aufgrund der auszuübenden Tätigkeit und der Zielsetzungen sowie Eigenschaften der Mitglieder wird entschieden, ob die Genossenschaftsform die geeignete Rechtsform für die geplante unternehmerische Initiative ist. Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein wichtiger Schritt für den Erfolg einer Initiative.

Wer eine Idee hat und diese umsetzen will, kann sich bei den Vertretungsverbänden Raiffeisenverband, Cooperdolomiti - Cooperazione Autonoma Dolomiti, Coopbund Alto Adige Südtirol, AGCI Alto Adige Südtirol melden, welche Start-Up Beratungen anbieten.

Welche Genossenschaftsformen gibt es?

Eine Genossenschaft kann praktisch jede unternehmerische Tätigkeit ausüben. Aufgrund des Tätigkeitsbereiches unterscheidet man folgende Genossenschaftsformen:

Konsumgenossenschaft
Zweck dieser Genossenschaften ist es, die Nachfrage nach Verbrauchsgütern zu befriedigen. Eine Konsumgenossenschaft ist bestrebt, die Spanne zwischen Verkaufspreisen und Einkaufspreisen gering zu halten und somit den Mitgliedern den Erwerb von Gütern zu niedrigeren Preisen als den üblichen Marktpreisen zu ermöglichen. Typische Beispiele für Konsumgenossenschaften sind die in Genossenschaftsform organisierten großen Handelsketten.
Produktions- und Arbeitsgenossenschaften
Die Mitglieder dieser Genossenschaften sind gleichzeitig Unternehmer und Arbeitnehmer des Unternehmens. Die Mitglieder teilen die Arbeit untereinander auf und organisieren ihre Tätigkeit selbst. Diese Genossenschaftsform ist vor allem im Bereich des Handwerks und im Dienstleistungssektor verbreitet. Sie wird gegründet, um für die Mitglieder in qualitativer und wirtschaftlicher Hinsicht bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen, als sie auf dem Arbeitsmarkt üblich sind.
Dienstleistungsgenossenschaften
Gemeinsames Merkmal aller Dienstleistungsgenossenschaften ist die Ausübung einer Tätigkeit in gemeinschaftlicher Form, um die daraus resultierenden Vorteile zu nutzen. Es handelt sich um eine sehr vielschichtige Gruppe von Genossenschaften, die in den unterschiedlichsten Bereichen tätig sind.
Wohnbaugenossenschaften
Ihr Zweck ist der Bau und die Verteilung von Wohnungen an die Mitglieder zum Selbstkostenpreis, indem der Unternehmergewinn entfällt und alle vorgesehenen Begünstigungen genutzt werden. Sie befriedigen den Wohnbedarf der Menschen, da sie Wohngebäude errichten, die anschließend den Mitgliedern zugewiesen werden: als Eigentum, wenn es sich um eine Genossenschaft mit "geteiltem Eigentum" handelt, oder zur Nutzung, wenn es sich um eine Genossenschaft mit "ungeteiltem Eigentum“ handelt. In Südtirol wird das erste Modell gewählt.
Sozialgenossenschaften
  • Die Sozialgenossenschaften verfolgen das allgemeine Interesse der Gemeinschaft und zwar die menschliche Förderung und soziale Integration der Bürger, insbesondere für gesellschaftlich benachteiligte Menschen durch die rationelle Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel. Man unterscheidet zwischen den Sozialgenossenschaften, welche die Wahrnehmung von sozio-sanitären, kulturellen und erziehungsbezogenen Dienstleistungen verfolgen (sog. Sozialgenossenschaften des Typs A);
  • und den Sozialgenossenschaften, welche auf die Ausübung verschiedener Tätigkeiten im Landwirtschaft-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungssektor verfolgen, die auf die Arbeitseingliederung von sozial benachteiligten Personen abzielen, deren Anteil mindestens 30% der Arbeitnehmer der Genossenschaft entsprechen muss (sog. Sozialgenossenschaften des Typs B)
  • Konsortien von Sozialgenossenschaften (Typ C) - 2/3 der angegliederten Genossenschaften müssen Sozialgenossenschaften sein.
Landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaft
Sie werden von Landwirten gegründet und kümmern sich um die Verarbeitung und Vermarktung der von den Mitgliedern angelieferten landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Typische Beispiele für diese Genossenschaftsform sind Obstgenossenschaften, Sennereigenossenschaften und Kellereigenossenschaften.
Genossenschaftskonsortien
Sie bestehen aus Genossenschaften und anderen Unternehmen, die eine gemeinsame Organisationsstruktur errichten und ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten gemeinsam ausüben.
Raiffeisenkassen (Kreditgenossenschaften)
Ziel dieser Genossenschaften ist es, die wirtschaftlichen Bedingungen ihrer Mitglieder zu verbessern, indem sie die Ersparnisbildung fördern und vor allem lokalen Kleinunternehmern Kredite gewähren. Die Raiffeisenkassen sind Banken in Genossenschaftsform, die tief mit dem Gebiet verwurzelt sind und eine breite Mitgliederbasis haben. Die Mitglieder sind in der Regel in einer bestimmten Gemeinde oder in angrenzenden Gemeinden ansässig und die Kredite werden hauptsächlich einheimischen Betrieben gewährt. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind die Raiffeisenkassen verpflichtet, das Kreditgeschäft vorwiegend zugunsten der Mitglieder zu betreiben.
Garantiegenossenschaften
Sie werden normalerweise von Unternehmern eines bestimmten Wirtschaftszweiges oder auf Initiative eines Verbandes gegründet, um den Betrieben durch die gesamtschuldnerische Leistung von Garantien den Zugang zu Krediten und anderen Finanzierungsformen zu erleichtern.
Landarbeitergenossenschaften
Landarbeitergenossenschaften kümmern sich vorwiegend um die Bewirtschaftung, die Produktion und den Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten. Die Mitglieder kaufen und verwalten zusammen Maschinen zur Bearbeitung des Bodens und Maschinen zur Verteilung von Agrarprodukten.
Landwirtschaftliche Konsortien
Ein landwirtschaftliches Konsortium ist eine Vereinigung von Landwirten in Genossenschaftsform, um in- oder auch außerhalb der Provinz, die Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen durchzuführen.
Einzelhändlergenossenschaft
Einzelhändlergenossenschaften haben den Zweck den Ankauf und die Lieferung der Güter und Dienstleistungen zu Wettbewerbsbedingungen im Interesse der Einzelhändler zu ermöglichen.
Transportgenossenschaften
Transportgenossenschaften setzen sich aus Transportunternehmer zusammen, welche sowohl Personentransporte, Warentransporte, Be- und Entladungen von Gütern und Lieferungen ausführen.
Fischereigenossenschaften
Eine Fischereigenossenschaft wird zwischen Fischern gegründet, welche zusammen und mit eigenen Mitteln oder jener der Genossenschaft, die Tätigkeit der Fischerei und der Fischzucht - sei es in Binnengewässer oder im Meer - ausüben. Außerdem kümmern sie sich auch um andere Aktivitäten bezüglich der Ausübung der Fischerei wie den Ankauf, die Erhaltung der Geräte, und die Aufbewahrung der Produkte.
Sonstige Genossenschaften
Alle anderen Genossenschaften, welche keinen Bezug zu den vorherigen Genossenschaftstypen haben, werden als sonstige Genossenschaften eingestuft.

Daten zum Genossenschaftswesen in Südtirol

Zum 31.12.2015 waren im Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften insgesamt 1046 Genossenschaften eingetragen.

Die im Register eingetragenen Genossenschaften haben insgesamt ca. 165.000 Mitglieder, wobei aber zu beachten ist, dass die Mitgliedschaft bei mehreren Genossenschaften möglich ist.

Die 1046 Genossenschaften sind in folgenden Bereichen tätig:

  • 96 Landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften
  • 5 Landarbeitergenossenschaften
  • 1 Landwirtschaftliche Genossenschaft
  • 15 Konsumgenossenschaften
  • 181 Produktions- und Arbeitsgenossenschaften
  • 282 Dienstleistungsgenossenschaften und andere Genossenschaften
  • 208 Sozialgenossenschaften
  • 187 Wohnbaugenossenschaften
  • 2 Garantiegenossenschaften
  • 6 Genossenschaftskonsortien
  • 47 Raiffeisenkassen bzw. Kreditgenossenschaften

Die verschiedenen Genossenschaftstypen sind Ausdruck der sozialen und wirtschaftlichen Struktur Südtirols sowie der Entwicklungsgeschichte des lokalen Genossenschaftswesens.

Von den 1046 Genossenschaften sind:

  • 907 aktiv
  • 139 in freiwilliger Auflösung oder einer Zwangsliquidierung bzw. Zwangsauflösungsprozedur unterworfen.

Von den 1046 Genossenschaften sind 961 als Genossenschaften mit vorwiegender Mitgliederförderung und 85 als Genossenschaften mit nicht vorwiegender Mitgliederförderung eingetragen.

In Südtirol gibt es zur Zeit vier anerkannte Genossenschaftsverbände. Von den 1046 im Landesregister eingetragenen Genossenschaften sind

  • 331 Mitglieder des Raiffeisenverbandes Südtirol
  • 298 Mitglieder der Confcooperative Bozen
  • 184 Mitglieder des Bundes der Genossenschaften Südtirols
  • 88 Mitglieder der A.G.C.I. Alto Adige - Südtirol

145 Genossenschaften treten keinem anerkannten Genossenschaftsverband bei.

Daten zum Genossenschaftswesen in Südtirol

Zum 31.12.2016 waren im Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften insgesamt 1031 Genossenschaften eingetragen.

Die im Register eingetragenen Genossenschaften haben insgesamt ca. 165.000 Mitglieder, wobei aber zu beachten ist, dass die Mitgliedschaft bei mehreren Genossenschaften möglich ist.

Die 1031 Genossenschaften sind in folgenden Bereichen tätig:

96 Landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften
5 Landarbeitergenossenschaften
1 Landwirtschaftliche Genossenschaft
13 Konsumgenossenschaften
189 Produktions- und Arbeitsgenossenschaften
280 Andere Genossenschaften
222 Sozialgenossenschaften
169 Wohnbaugenossenschaften
2 Garantiegenossenschaften
7 Genossenschaftskonsortien
47 Raiffeisenkassen bzw. Kreditgenossenschaften

Die verschiedenen Genossenschaftstypen sind Ausdruck der sozialen und wirtschaftlichen Struktur Südtirols sowie der Entwicklungsgeschichte des lokalen Genossenschaftswesens.

Von den 1031 Genossenschaften sind:

887 aktiv
144 in freiwilliger Auflösung oder einer Zwangsliquidierung bzw. Zwangsauflösungsprozedur unterworfen.

Von den 1031 Genossenschaften sind 936 als Genossenschaften mit vorwiegender Mitgliederförderung und 95 als Genossenschaften mit nicht vorwiegender Mitgliederförderung eingetragen.

In Südtirol gibt es zur Zeit vier anerkannte Genossenschaftsverbände. Von den 1031 im Landesregister eingetragenen Genossenschaften sind

340 Mitglieder des Raiffeisenverbandes Südtirol
285 Mitglieder der Confcooperative Bozen
185 Mitglieder des Bundes der Genossenschaften Südtirols
89 Mitglieder der A.G.C.I. Alto Adige - Südtirol

132 Genossenschaften treten keinem anerkannten Genossenschaftsverband bei.

Aktualisierte Liste vom 31. Dezember 2016 der Genossenschaften in Südtirol

Daten zum Genossenschaftswesen in Südtirol

Zum 31.12.2017 waren im Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften insgesamt 1019 Genossenschaften eingetragen.

Die im Register eingetragenen Genossenschaften haben insgesamt ca. 228.000 Mitglieder, wobei aber zu beachten ist, dass die Mitgliedschaft bei mehreren Genossenschaften möglich ist.

Die 1019 Genossenschaften sind in folgenden Bereichen tätig:

93 Landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften
5 Landarbeitergenossenschaften
1 Landwirtschaftliche Genossenschaft
12 Konsumgenossenschaften
166 Produktions- und Arbeitsgenossenschaften
325 Andere Genossenschaften
207 Sozialgenossenschaften
155 Wohnbaugenossenschaften
2 Garantiegenossenschaften
10 Genossenschaftskonsortien
43 Raiffeisenkassen bzw. Kreditgenossenschaften

Die verschiedenen Genossenschaftstypen sind Ausdruck der sozialen und wirtschaftlichen Struktur Südtirols sowie der Entwicklungsgeschichte des lokalen Genossenschaftswesens.

Von den 1019 Genossenschaften sind:

888 aktiv
66 in freiwilliger Auflösung und 65 sind einem Verfahren der Zwangsliquidierung bzw. Zwangsauflösung unterworfen.

Von den 1019 Genossenschaften sind 933 als Genossenschaften mit vorwiegender Mitgliederförderung und 86 als Genossenschaften mit nicht vorwiegender Mitgliederförderung eingetragen.

In Südtirol gibt es zur Zeit vier anerkannte Genossenschaftsverbände. Von den 1019 im Landesregister eingetragenen Genossenschaften sind:

330 Mitglieder des Raiffeisenverbandes Südtirol
249 Mitglieder von Cooperazione Autonoma Dolomiti
186 Mitglieder des Bundes der Genossenschaften Südtirols
93 Mitglieder von  A.G.C.I. Alto Adige - Südtirol

161 Genossenschaften treten keinem anerkannten Genossenschaftsverband bei.

Aktualisierte Liste vom 31. Dezember 2017 der Genossenschaften in Südtirol

 

Daten zum Genossenschaftswesen in Südtirol

Zum 31.12.2018 waren im Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften insgesamt 942 Genossenschaften eingetragen.


Die 942 Genossenschaften sind in folgenden Bereichen tätig:

89 Landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften
5 Landarbeitergenossenschaften
1 Landwirtschaftliche Genossenschaft
12 Konsumgenossenschaften
362 Produktions- und Arbeitsgenossenschaften
299 Andere Genossenschaften
123 Wohnbaugenossenschaften
2 Garantiegenossenschaften
8 Genossenschaftskonsortien
41 Raiffeisenkassen bzw. Kreditgenossenschaften

Die verschiedenen Genossenschaftstypen sind Ausdruck der sozialen und wirtschaftlichen Struktur Südtirols sowie der Entwicklungsgeschichte des lokalen Genossenschaftswesens.

Von den 942 Genossenschaften sind:

885 aktiv
51 in freiwilliger Auflösung und 57 sind einem Verfahren der Zwangsliquidierung bzw. Zwangsauflösung  unterworfen.

Von den 942 Genossenschaften sind 841 als Genossenschaften mit vorwiegender Mitgliederförderung und 101 als Genossenschaften mit nicht vorwiegender Mitgliederförderung eingetragen.

In Südtirol gibt es zur Zeit vier anerkannte Genossenschaftsverbände. Von den 1019 im Landesregister eingetragenen Genossenschaften sind:

332 Mitglieder des Raiffeisenverbandes Südtirol
192 Mitglieder von Cooperazione Autonoma Dolomiti
185 Mitglieder des Bundes der Genossenschaften Südtirols
92 Mitglieder von  A.G.C.I. Alto Adige - Südtirol

141 Genossenschaften treten keinem anerkannten Genossenschaftsverband bei.