Südtirols Zeitgeschichte
10.9.1919
Mit dem Friedensvertrag von Saint Germain wird das Tirol südlich des Brenners zu Italien geschlagen. England und Frankreich haben bereits im Londoner Vertrag von 1915 Italien die Brennergrenze zugesichert für dessen Kriegseintritt an der Seite der westlichen Alliierten. Der amerikanische Präsident Wilson, der an diese Zusage nicht gebunden ist, stimmt nach längerem Zögern auch der Zerreißung Tirols zu. Italien erhält im Friedensvertrag keinerlei Auflage für den Schutz der deutschen und slowenischen Minderheiten. König Viktor Emanuel sichert in seiner Thronrede am 1. Dezember 1919 den neuen Provinzen „sorgfältige Wahrung der lokalen Institutionen und der Selbstverwaltung” zu. Doch gewährt auch das vorfaschistische Italien den Südtirolern keinerlei autonome Rechte.
22.6.1939
In Berlin wird das deutsch Italienische Abkommen zur Umsiedlung der Südtiroler geschlossen. Sie können bis zum 31. Dezember 1939 für die deutsche Staatsbürgerschaft optieren mit der Verpflichtung der Auswanderung oder für die Beibehaltung der italienischen mit der Drohung, dass sie keinen Schutz für ihr Volkstum mehr in Anspruch nehmen könnten. Wer nicht optiert, bekennt sich zur Beibehaltung der italienischen Staatsbürgerschaft.
Verlässlichen (privaten) Quellen zufolge haben sich von den 246.036 Optionsberechtigten der heutigen Provinz Bozen mit dem Unterland 211.799 für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden und 34.237 für die Beibehaltung der italienischen. Die Option hat im Volk jahrzehntelang eine tiefe Kluft gerissen. Die Minderheit der Nichtoptanten, der Dableiber, war schweren Anfeindungen und Übergriffen von Seiten der Optantenmehrheit ausgesetzt. Von den Optanten für Deutschland sind 75.000 abgewandert.
Mai 1945
Die Oberbefehlshaber der deutschen Streitkräfte in Italien unterzeichnen ohne Wissen des deutschen Hauptquartiers mit den Alliierten einen Waffenstillstand zum 30. April. Sie ersparen damit den Tirolern südlich und nördlich des Brenners den Bombenhagel der alliierten Luftwaffe. Diese hätte Süd und Nordtirol in Trümmer gelegt, falls die Deutschen auf Hitlers wahnwitzigem Plan der Verteidigung einer „Alpenfestung” bestanden hätten. In den ersten Maitagen rücken die Alliierten in Südtirol ein.
5.9.1946
Am 1. Mai 1946 weisen die Außenminister der vier Großmächte (Vereinigte Staaten, England, Frankreich und Sowjetrussland) die österreichische Forderung einer Volksabstimmung in Südtirol endgültig ab. Am 24. Juni lehnen sie auch den Antrag auf kleine Grenzberichtigungen ab. Auf Drängen der Westmächte kommt es am Rande der Pariser Friedenskonferenz aber wenigstens noch zum Abschluss eines Schutzvertrages für das neuerdings Italien überantwortete Südtirol. Das Abkommen wird vom italienischen Ministerpräsidenten Alcide Degasperi und dem österreichischen Außenminister Dr. Karl Gruber geschlossen. Nach dem Namen der beiden Unterzeichner wird es vielfach Gruber-Degasperi-Abkommen genannt. Das – in Südtirol unter dem Namen „Pariser Vertrag“ bekannte – Abkommen sichert den Südtirolern besondere Maßnahmen zur Erhaltung des Volkscharakters sowie der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung zu. Dazu zählen Schulen in der Muttersprache, Gleichstellung der deutschen Sprache, Gleichberechtigung bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst, Revision der Option von 1939, Anerkennung von Studientiteln, erleichterter Warenaustausch zwischen Nord- und Südtirol und als wichtigste Klausel die Gewährung einer Autonomie an die Bevölkerung der Provinz Bozen. Das zweiseitige italienisch-österreichische Südtirolabkommen wird als integrierender Bestandteil in den Friedensvertrag der Alliierten mit Italien aufgenommen. Mit dieser Einfügung ist Südtirol für alle Zukunft eine internationale Frage geworden.
31.1.1948
Die italienische verfassunggebende Nationalversammlung genehmigt am 31. Jänner 1948 das erste Autonomiestatut. Darin sind die beiden Provinzen Bozen und Trient zu einer Region Trentino-Südtirol mit einem regionalen Parlament und einer Regionalregierung zusammengeschlossen worden. Diese Koppelung erfolgt ohne die im Pariser Vertrag ausdrücklich vorgesehene Befragung deutscher Vertreter. Die Selbstverwaltung liegt also in den Händen der italienischen Mehrheit des Trentino. Für die Provinz Bozen fällt nur eine ganz bescheidene Unterautonomie ab.
6.10.1956
Österreich hat bereits ab Beginn der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der mangelhaften Durchführung des Pariser Vertrages. Mit Erlangen des Staatsvertrages im Mai 1955 wird Österreich endlich außenpolitisch voll handlungsfähig. Österreich ist nun nicht mehr ein von den allierten Mächten besetztes Gebiet, sondern ein souveräner Staat.
Bereits am 6. Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministerium eine Note an die italienische Regierung, in der alle Beschwerdepunkte dargelegt werden und Italien zu Verhandlungen aufgefordert wird. Italien erklärt sich aber nur zu unverbindlichen „Gesprächen” bereit. Verhandlungen lehnt Rom mit der Behauptung ab, dass das Pariser Abkommen auch in Bezug auf die Autonomie durchgeführt sei und damit Österreich das Recht verloren habe, sich in der Frage amtlich einzuschalten.
21.9.1959
Der österreichische Außenminister Dr. Bruno Kreisky kündigte in der Vollversammlung der Vereinten Nationen an, dass Österreich die nächste UNO-Vollversammlung im Herbst 1960 ersuchen werde, sich mit der Südtirolfrage zu befassen, falls in der Zwischenzeit die italienisch-österreichischen „Gespräche” kein Ergebnis zeitigen sollten. Da keinerlei Fortschritte erzielt wurden, ließ Österreich das Südtirolproblem auf die Tagesordnung der 15. UNO-Vollversammlung setzen.
31.10.1960
Nach 14-tägiger Debatte im Politischen Sonderausschuss genehmigte die Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig eine Entschließung zur Südtirolfrage. In der Resolution wird der Artikel 1 des Pariser Abkommens als Zweckbestimmung des gesamten Vertrages festgelegt, so dass auch der Artikel 2, betreffend die Autonomie, unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des Volkscharakters und der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Südtiroler zu behandeln ist und Österreich zweifelsohne auch in diesem Punkt ein Mitspracherecht hat.
1.9.1961
Der italienische Ministerrat setzt die Neunzehnerkommission ein. Ihr wird die Aufgabe übertragen, die Südtirolfrage unter allen Gesichtspunkten zu studieren und der Regierung Vorschläge zu unterbreiten. Sie setzt sich aus sieben Südtirolern, einem Ladiner und elf Italienern zusammen. Die 19er-Kommission muss auch in Zusammenhang mit der Feuernacht in Südtirol vom 11. Juni 1961 gesehen werden, in welcher Dutzende von Masten der Hochspannungsleitungen in die Luft gesprengt worden sind. Die Anschläge, bei welchen man peinlichst auf Schonung von Menschenleben bedacht ist, rücken Südtirol in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der europäischen Öffentlichkeit, der Italien Rechnung tragen muss.
20.1.1972
Das neue Autonomiestatut tritt am 20. Jänner 1972 in Kraft. Damit das Land die Zuständigkeiten in den Sachbereichen, welche ihm das Statut zuerkennt, auch übernehmen kann, müssen Durchführungsbestimmungen erlassen werden.
Sie werden von einer Sechserkommission erarbeitet, wenn es sich um Befugnisse des Landes handelt, und von einer Zwölferkommission, wenn sie beiden Provinzen oder der Region Trentino-Südtirol zustehen. Die Kommissionen unterbreiten ihre Vorschläge der Regierung. Wenn sich diese die Vorschläge zu eigen macht, werden sie mit Dekret des Präsidenten der Republik in Kraft gesetzt.
Diese Durchführungsbestimmungen hätten laut Statut bis Jänner 1974 erlassen werden müssen. Der Termin von zwei Jahren wurde mit Einverständnis der Südtiroler Vertreter überschritten, weil die Materie zu umfangreich und zu kompliziert war, als dass man sie in dieser kurzen Zeitspanne hätte erledigen können.
30.1.1992
Die römische Regierung unter Ministerpräsident Giulio Andreotti genehmigt die noch ausstehenden vier wichtigen Durchführungsbestimmungen. Nur wenige Stunden später erklärt Ministerpräsident Andreotti in seiner Rücktrittserklärung vor dem römischen Parlament das „Paket” für erfüllt, wobei er gleichzeitig klarstellt, dass zukünftige Änderungen nur mit Zustimmung der Südtiroler Bevölkerung vorgenommen werden. In den Monaten zuvor waren in teilweise hitzigen Debatten im römischen Parlament die beiden wichtigen Gesetze (Senatswahlkreise und Oberlandesgericht) verabschiedet worden.
22.4.1992
Der österreichischen Botschaft in Rom wird vom römischen Außenministerium eine Note übermittelt. Mit der Übergabe dieser Begleitnote wird der Prozess zur Abgabe der Streitbeilegungserklärung vor der UNO in Gang gesetzt. Zumal in dieser Note der römischen Regierung ein klarer Zusammenhang zwischen der Verwirklichung der Südtiroler Autonomie und der Zielsetzung des Sprachminderheitenschutzes und ein ausdrücklicher Verweis auf den „Pariser Vertrag” von 1946 enthalten sind, wird einer langjährigen Forderung der SVP nach einer internationalen Verankerung und Einklagbarkeit vor internationalen Rechtsinstanzen entgegengekommen.
11.6.1992
An diesem Tag wird mit der Abgabe der Streitbeilegungserklärung der formelle Abschluss der Südtirol-Verhandlungen vollzogen.
25.10.2000
Das italienische Parlament genehmigt nach zweifacher Lesung in Kammer und Senat das Verfassungsgesetz zur Reform der Statute der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut. Damit werden die beiden Länder Südtirol und Trentino gegenüber der Region wesentlich aufgewertet; zudem werden u. a. den Ladinern in Südtirol und im Trentino wesentliche Schutz- und Vertretungsrechte eingeräumt sowie die Möglichkeit der Berufung von Mitgliedern der Landesregierung von außen geschaffen.
08.03.2001
Im römischen Senat erfolgt die endgültige Verabschiedung des Föderalismus-Verfassungsgesetzes, das allerdings erst nach dem positiven Ausgang einer am 7. Oktober 2001 abgehaltenen Volksbefragung am 9. November 2001 in Kraft treten kann. Diese Verfassungsänderung sieht u.a. den Wegfall des römischen Sichtvermerkes für die vom Landtag genehmigten Landesgesetze vor, ebenso wie die Ausweitung der primären Gesetzgebungsbefugnis des Landes und auch die Einfügung des Begriffes „Südtirol“ in die italienische Verfassung.
30.11.2009
In Mailand unterzeichnen Landeshauptmann Luis Durnwalder und die Minister Giulio Tremonti sowie Roberto Calderoli ein Abkommen, das die Finanzierung der Südtiroler Autonomie auf neue Beine stellt. Mit dem „Mailänder Abkommen“ rücken gesicherte Einnahmen („Neun Zehntel auf alles“) an die Stelle der bisher stets unsicheren und umstrittenen variablen Anteile an der Finanzierung. Festgeschrieben wird zudem, dass sich Südtirol und das Trentino am Sparkurs der Regierung beteiligen, indem sie diese durch die Übernahme weiterer Kompetenzen entlasten und Ausgleichszahlungen für Grenzgemeinden tätigen.
25.5.2010
Altlandeshauptmann Silvius Magnago stirbt 96-jährig in Bozen. Magnago gilt als Vater der Südtiroler Autonomie, war von 1960 bis 1989 Landeshauptmann und hat in dieser Zeit Südtirol politisch wie administrativ gefestigt. Ihm kommt auch das Verdienst zu, in seiner Amtszeit stets das friedliche Zusammenleben der Sprachgruppen im Land gefördert und mit Südtirol den Weg hin zu Wohlstand und Entwicklung eingeschlagen zu haben.
14.6.2011
Auf Schloss Thun am Nonsberg unterzeichnen die drei Landeshauptleute Luis Durnwalder (Südtirol), Lorenzo Dellai (Trentino) und Günther Platter (Bundesland Tirol) den Gründungsakt des Europäischen Verbunds territorialer Zusammenarbeit (EVTZ) mit Namen “Euregio Tirol-Südtirol-Trentino“. Der EVTZ gilt als institutioneller Arm der Euregio, ist mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet und damit auch imstande, für die drei Länder aktiv zu werden. Als Schlüsselbereiche der Tätigkeit des EVTZ gelten die Entwicklung des Grünen Korridors entlang der Brennerachse, die Zusammenarbeit in Gesundheitswesen und Wirtschaft sowie die Kooperation der Forschungseinrichtungen.
09.01.2014
Nach knapp über 9000 Tagen im Amt des Landeshauptmanns und damit als einer der dienstältesten Regierungschefs in Europa ist Durnwalder mit der Wahl seines Nachfolgers Arno Kompatscher in den politischen Ruhestand getreten. Zurückblickend nennt Durnwalder vier Ziele, die er im Laufe seiner Karriere verfolgt habe: den Ausbau der Autonomie, die ethnische Aussöhnung, die (auch wirtschaftliche) Entwicklung des Landes sowie die Öffnung nach Europa.
15.10.2014
Planungssicherheit durch eine Fixbeteiligung an der staatlichen Zinsbelastung, die Umkehrung des bisherigen Steuer-Inkassoprinzips und Rechtssicherheit durch die Einbeziehung Österreichs: Das sind die Eckpunkte des von Landeshauptmann Kompatscher mit den Regierungsvertretern Pier Carlo Padoan, Graziano Delrio, Gianclaudio Bressa und Maria Carmela Lanzetta in Rom ausverhandelten Sicherungspakts.
Der Sicherungspakt sieht vor, dass sich Südtirol mit einem Fixbetrag an der jährlich von Italien zu tragenden Zinslast beteiligt, und zwar mit 0,6 Prozent oder umgerechnet 476 Millionen Euro. Diese Beteiligung schließt aus, dass der Staat willkürlich weitere Gelder einbehält, wie er das in den vorangegangenen Jahren getan hat. Der Sicherungspakt wird durch einen Briefwechsel zwischen der italienischen mit der österreichischen Regierung außerdem auf eine völkerrechtliche Ebene gehoben. Dazu hat sich die italienische Regierung im Vertrag selbst verpflichtet, und zwar unter Hinweis auf die Streitbeilegungserklärung von 1992. Somit geht auch diese Finanzregelung unter den Schutz des internationalen Rechtes bzw. die Schutzfunktion Österreichs.
12.10.2015
EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger können ebenso wie alle Südtiroler im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung und den Gerichtsbehörden in Südtirol zwischen der italienischen und deutschen Sprache wählen. Dies wird in einer Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut festgeschrieben, die der Ministerrat in Rom in Anwesenheit von Landeshauptmannstellvertreter Richard Theiner genehmigt hat.
13.10.2015
Der Senat verabschiedet in dritter Lesung und damit endgültig die Verfassungsreform, die dann an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet wird. Die Reform ist weitreichend und bedeutet eine grundlegende Umarbeitung der verfassungsrechtlichen Grundlage Italiens.
Trotz der zentralistischen Grundausrichtung stimmen Südtirols Senatoren für die Reform, weil es nach langen Verhandlungen gelungen ist, eine Schutzklausel für Südtirol einzubauen. Neben Südtirol wird damit allen autonomen Regionen und Provinzen eine Sonderrolle zugestanden. Für alle Sonderregionen tritt die Verfassungsreform nicht sofort in Kraft, sondern erst nach Überarbeitung der Autonomiebestimmungen, wobei diese nur mit deren Zustimmung vorgenommen werden kann. Südtirols Autonomiestatut ist also so lange rechtskräftig, bis es im Einvernehmen zwischen Staat und Land überarbeitet worden ist. Dies geschieht wiederum mit einem Gesetz von Verfassungsrang.
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