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Mehr Gewicht für Brandschutzbestimmungen bei öffentlichen Bauten

(LPA) Eine größere Aufmerksamkeit für die Brandschutzbestimmungen bei öffentlichen Bauten, und zwar schon in der Planungsphase: Diese Forderung erhebt die Landesabteilung Brand- und Zivilschutz, die deshalb ein Rundschreiben an alle Gemeinden und an die Berufskammern der Planer gerichtet hat.

Zu diesem Schritt hat sich die Abteilung entschieden, nachdem sie feststellen musste, dass eine ganze Reihe von öffentlichen Gebäuden vor deren Nutzung eine Genehmigung zur Abweichung von den Brandschutzbestimmungen benötigen. "Dies deshalb, weil die Belange des vorbeugenden Brandschutzes oft erst in einem zweiten Schritt und damit verspätet berücksichtigt werden", erklärt dazu der Direktor des Landesamtes für Brandverhütung, Marco Becarelli.

Aus diesem Grund fordert die Landesabteilung Zivilschutz in ihrem Rundschreiben, das allen Gemeinden, den Berufskammern, den betroffenen Landesabteilungen und den Feuerwehren übermittelt worden ist, dass bei der Planung nicht nur die architektonischen Belange beachtet werden dürften, sondern es bereits in dieser Phase notwendig sei, die Brandschutzlösungen in das Projekt einzubeziehen. "Ist dies nicht der Fall, so bringt dies einige ganz grundlegende negative Folgen mit sich", erklärt Becarelli und nennt die Erhöhung der Baukosten aufgrund der nachträglich zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen oder der notwendigen baulichen Änderungen sowie die Verzögerungen bei der Durchführung der Arbeiten und damit auch beim Bezug des neuen Gebäudes.

Betont wird, dass die Genehmigung von Abweichungen von den Brandschutzbestimmungen natürlich nur gegeben wird, wenn zusätzliche Maßnahmen eingeplant sind, die das durch die nicht vollständige Einhaltung der Vorschriften erhöhte Risiko ausgleichen. "Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, muss die Berücksichtigung der Brandschutzbestimmungen schon zu Beginn der Planungsphase und bei den entsprechenden Ideenwettbewerben als Voraussetzung eingeführt werden", so Anton Fiechter, Direktor der Landesabteilung Brand- und Zivilschutz.

Entsprechend wird im Rundschreiben die Forderung erhoben, zumindest die Machbarkeitsstudie der Brandverhütung zum Bestandteil der Wettbewerbsunterlagen zu machen. "Es sollte nicht ermöglicht werden, ein bestimmtes Projekt infolge eines Wettbewerbes auszuwählen, ohne die Brandschutzbestimmungen berücksichtigt bzw. die erforderlichen Abweichungen genehmigt zu haben", liest man im Rundschreiben. Und weiter: "Abweichungsanträge wegen Planungsfehlern sollten bei öffentlichen Arbeiten die Ausnahme sein, und der verantwortliche Planer sollte dann alle damit verbundenen Kosten übernehmen."

chr

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