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Verbot bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel wird ab Donnerstag ausgeweitet
(LPA) Ab kommenden Donnerstag, 21. April wird das Verbot, für Bienen gefährliche Pflanzenschutzmittel in Obstanlagen auszubringen, ausgeweitet. Galt das Verbot bisher nur für Anlagen bis 750 Metern Meereshöhe, dürfen ab Donnerstag auch in höher gelegenen Anlagen keine solchen Spritzmittel mehr verwendet werden.
Seit mittlerweile rund einem Vierteljahrhundert ist das Ausbringen bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel während der Zeit der Obstblüte in Südtirol verboten. In die Kategorie dieser Pflanzenschutzmittel fallen laut einer Auflistung der Landesabteilung Landwirtschaft alle Mittel, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, Acrinathrin, α-Cypermethrin, Amitraz, Azinphos-methyl, Bifenthrin, Carbaryl, Cartap, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Diazinon, Dichlobenil, Dichlorphos, Dimethoat, Diquat, Esfenvalerat, Etofenprox, Fenitrothion, Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Indoxacarb, Lambda cyhalothrin, Malathion, Methiocarb, Methomyl, Oxydemeton-methyl, Piperonylbutoxid, Pyrethrum-Extrakt, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Teflubenzuron, Thiamethoxam, Trichlorfon, Triflumuron und Vamidothion.Das Verbot bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel wird am kommenden Donnerstag, 21. April auf alle Obstbaulagen, und zwar auch jene oberhalb 750 Metern Meereshöhe ausgeweitet und bleibt bis zum Widerruf aufrecht.
chr