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Abteilung Arbeit schließt Baustelle im Vinschgau

(LPA) Eine Baustelle im Vinschgau beschlagnahmen und vorübergehend schließen mussten heute (20. April) die Inspektoren des Landesamtes für technischen Arbeitsschutz der Abteilung Arbeit. Dies, weil die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen nicht eingehalten wurden. Baufirma und Sicherheitskoordinator müssen mit saftigen Strafen rechnen.

"Wir mussten diese drastische Maßnahme ergreifen, nachdem alle Hinweise und Vorschriften zur ordnungsgemäßen Sicherung der Baustelle keine Wirkung gezeigt haben", erklärt dazu der Direktor der Abteilung Arbeit, Helmuth Sinn. Die Bauarbeiten seien ohne Beachtung der vom Gesetz vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden. So seien nicht weniger als 13 Arbeiter gezählt worden, die akut absturzgefährdet gewesen seien. Gegen die Baufirma, mehrere auf der Baustelle tätige Unternehmen sowie den Sicherheitskoordinator in der Ausführungsphase wurden hohe Strafen verhängt.

"Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitplatz ist uns ein großes Anliegen", so Sinn. "Wenn solch gravierende Übertretungen der Sicherheitsvorschriften wie in diesem Fall vorliegen, ist die Beschlagnahmung der Baustelle zum Schutz der Arbeitnehmer eine dringende Notwendigkeit."

Zwar würden die Ämter für technischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit viel präventive Aufklärungs- und Informationstätigkeit für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Thema Sicherheit am Arbeitsplatz leisten. "Doch wenn bei den Kontrollen schwere Vergehen festgestellt werden, muss zur Wahrung der Gesundheit der Arbeiter und zum Schutz am Arbeitsplatz streng eingegriffen werden", so der Abteilungsdirektor.

chr

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