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Schätzungen: Richtwerte für zu enteignende Liegenschaften liegen vor
(LPA) Wer Liegenschaften von gemeinnützigem Interesse schätzen muss, also etwa wenn es um die Festsetzung von Enteignungsvergütungen durch die Gemeinden geht, dem gibt das Landesschätzamt nun wieder ein wertvolles Hilfsmittel an die Hand. In der Broschüre mit den Richtwerten 2005 sind – Gemeinde für Gemeinde – die Höchst- und Mindestwerte von Liegenschaften aufgeführt. Samt Erklärungen über deren Anwendung und einer Analyse des Liegenschaftsmarktes.
Bis zum Jahr 2001 wurden Schätzungen zu enteignender Liegenschaften allein vom Landesschätzamt vorgenommen, unabhängig davon, von welcher Körperschaft die Enteignung ausgegangen ist. Mit einer Gesetzesänderung hat man diese Zuständigkeit aber an die Gemeinden übertragen, sofern die Enteignung für Vorhaben der Bezirksgemeinschaften oder Gemeinden, ihrer Betriebe oder Konsortien notwendig ist.Um den Technikern, die nun die Schätzungen für die Gemeinden erstellen, einen Leitfaden an die Hand zu geben, gibt das Landesschätzamt jährlich Richtwerte für die einzelnen Gemeinden heraus, und zwar aufgeschlüsselt nach Höchst- und Mindestwert für Ortskerne und Wohngebiete, für Randgebiete und kleinere Örtlichkeiten sowie für Gewerbegebiete.
Die vom Landesschätzamt veröffentlichten Richtwerte müssen von den Gemeinden bei den Liegenschafts-Schätzungen berücksichtigt werden. Entsprechend liefert das Schätzamt in der Broschüre auch eine ausführliche Anleitung für die Verwendung der Werte, also für die Bewertung von zu enteignenden Liegenschaften. Gleichzeitig stellen die Experten des Schätzamtes ihre Erfahrung im Bereich der Liegenschafts-Schätzungen auch weiterhin für Beratungen der Gemeinden zur Verfügung. Darüber hinaus ist in der nun erschienenen Broschüre auch eine Analyse des Liegenschaftsmarktes in Südtirol zu finden, in der die Trends aufgezeigt, die Richtwerte also fundiert und begründet werden.
Dazu kommt schließlich auch noch eine Auflistung der landwirtschaftlichen Mindest- und Höchstwerte nach Kulturart und der entsprechenden Bewertungsfaktoren, also etwa der Möglichkeit zur maschinellen Bearbeitung oder einer ausreichenden Bewässerung.
An alle Gemeinden hat das Schätzamt die Broschüre mit den Richtwerten für die Liegenschafts-Schätzungen bereits übermittelt. Wer darüber hinaus daran interessiert ist, kann die Broschüre aber auch beim Schätzamt anfordern (Landhaus 2, Crispistraße 2, Bozen, Tel. 0471 412520/21) oder im Südtiroler Bürgernetz einsehen (www.provinz.bz.it/vermoegensverwaltung/0601/richtwerte.htm).
chr