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Eintragung in die Schulranglisten bis 31. Mai

LPA – Schulamtsleiter Peter Höllrigl teilt in einem Rundschreiben mit, dass bis zum Dienstag, 31. Mai, um Eintragung in die Schulranglisten an den deutschen Schulen aller Schulstufen angesucht werden muss. Die Veröffentlichung der vorläufigen Ranglisten erfolgt am 15. Juli durch die Schulen, während die endgültigen am 3. August bekannt gegeben werden.

Hinsichtlich der Einreichung und Bearbeitung der Gesuche, der Zulassungsvoraussetzungen, der Sprachprüfung, der Erstellung und Veröffentlichung der Ranglisten gelten die Richtlinien, die der Schulamtsleiter in seinen Rundschreiben 24/04 und 33/04 bekannt gegeben hat. Diese sind auf der Internetseite www.schule.suedtirol.it/landesschulamt/mitteilungen/rund_04.htm abrufbar.

Der Terminplan zur Erstellung der Ranglisten und zur Stellenvergabe sieht vor, dass bis zum 31. Mai um Eintragung in die Schulranglisten angesucht werden muss und am 15. Juli die vorläufigen Schulranglisten veröffentlicht werden. Am 3. August werden die endgültigen Schulranglisten bekannt gegeben.

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