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Ausschreibung: Förderungsmaßnahmen für Unternehmerinnen
(LPA) Unternehmerinnen werden in den kommenden drei Jahren über eine besondere Schiene gefördert. Auf der Grundlage des Landesgesetzes zur "Förderung des weiblichen Unternehmertums" hat die Landesregierung nun auf Vorschlag von Landesrätin Luisa Gnecchi die Förderungs-Ausschreibungen 2005 - 2007 genehmigt. Mit besonderem Augenmerk auf innovative Ideen und Organisationsformen sowie auf die berufliche Qualifizierung der Frauen.
Gemeinsam mit den Kollegen Werner Frick und Thomas Widmann hat Gnecchi der Landesregierung die Ausschreibungskriterien vorgelegt, über die Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen - Tourismus, Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen - gefördert werden können. Vorausgesetzt, es handelt sich um Einzelunternehmen, deren Inhaberin eine Frau ist, um Gesellschaften, die mehrheitlich von Frauen gebildet werden oder deren Kapital sich mehrheitlich in weiblicher Hand befindet.Insgesamt stehen Beiträge in Höhe von 800.000 Euro allein im Jahr 2005 zur Verfügung, mit denen Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten einzig und allein in Südtirol unterstützt werden. Dabei variiert der Beitragssatz zwischen 15 und 70 Prozent der anerkannten Kosten, je nachdem, ob es sich um die Unterstützung der Unternehmensgründung oder um Maßnahmen der technischen und organisatorischen Innovation, der Personalqualifizierung, der Verbesserung der Produktqualität, zum Erschließen neuer Märkte, zur Verbesserung der Verkaufsmethoden, für eine leistungsstärkere Unternehmensverwaltung oder um die Einführung von Sicherheitssystemen handelt. Als Investitionsgrenze wurde eine Summe von 750.000 Euro festgelegt.
Gesuche um die entsprechenden Beiträge sind an die Landesabteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften zu richten, und zwar innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt. Für die Jahre 2006 und 2007 wurde dagegen der 31. März des jeweiligen Jahres als Einreichetermin fixiert. "Die finanziellen Unterstützungen sind eine konkreter Beitrag zur Förderung der Unternehmen in weiblicher Hand, auch weil die Frauen bereits nach sechs bis sieben Monaten wissen, über welche Summe sie verfügen können", erklärt dazu Landesrätin Gnecchi. "Dazu kommt, dass abgelehnte Gesuche über die 'normale' Wirtschaftsförderung zum Zuge kommen können", so Gnecchi.
Wer dagegen über die "weibliche" Wirtschaftsförderung unterstützt wird, wird über einen ganzen Katalog von Vorzugstiteln festgelegt. Dazu gehören beispielsweise die Höhe der weiblichen Beteiligung am Unternehmen aber auch die im Unternehmen getroffenen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die berufliche Qualifikation oder die Strukturschwäche des Gebietes, in dem das Unternehmen sich niederlässt. Vorgeschrieben wird darüber hinaus, dass Unternehmen, die über diese Schiene gefördert werden, ihren "Frauenanteil" über vier Jahre nicht verringern dürfen.
Detaillierte Informationen zur Ausschreibung der Unterstützungen für Unternehmerinnen finden sich im Südtiroler Bürgernetz, und zwar auf der Seite www.provinz.bz.it/innovation. Wer Fragen hat, kann sich außerdem via E-Mail an die Adresse innova-gen@provinz.bz.it wenden.
chr