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Am 18. Mai wird Spritzverbot aufgehoben

LPA – Nachdem das Verbot aufgehoben wurde, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel in Obstanlagen bis 750 Meter Meereshöhe auszubringen, fällt am Mittwoch 18. Mai, auch das Spritzverbot für Anlagen, die höher liegen. Blühende Bäume dürfen auch weiterhin nicht mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, teilt die Landesabteilung Landwirtschaft mit.

Am Mittwoch, 18. Mai, wird um Mitternacht das Verbot, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, für alle Obstbaulagen oberhalb 750 m Meereshöhe aufgehoben. Allerdings mit der Einschränkung, dass blühende Bäume in diesen Anlagen auch weiterhin nicht mit solchen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden dürfen.

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