Reform der Wirtschaftsförderung:LR Frick und LR Gnecchi präsentieren neue Förderkriterien
LPA - „Wir investieren in Köpfe. Wer auch in Zukunft Wohlstand haben will, der muss heute Forschung, Entwicklung, Neue Märkte, Bildung und Arbeitsplätze fördern“, betonten die Landesräte Werner Frick und Luisa Gnecchi heute, 10. Juni, bei einer Pressekonferenz. Die Landesräte stellten in Bozen den kürzlich von der Landesregierung genehmigten ersten Teilbereich der neuen Wirtschaftsförderung für Südtirol vor.
Dabei geht es um die neue Beitragsregelungen für „Know-How“, Forschung und Entwicklung sowie Internationalisierung.
Reform der Wirtschaftsförderung:LR Frick und LR Gnecchi präsentieren die neue Förderkriterien für Unternehmen (FOTO:LPA/Pertl)Die von der Landesregierung genehmigten Förderkriterien für die Bereiche Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen, die die Landesräte Frick und Gnecchi heute präsentiert haben, sind Teil der Richtlinien zum Landesgesetz Nr. 4 vom 13. Februar 1997. In einem ersten Schritt hat die Landesregierung die Abschnitte IV (Forschung und Entwicklung), V (Beratung, Weiterbildung, Wissensvermittlung), VI (Schaffung von Arbeitsplätzen), VIII (Internationalisierung) verändert. „Es handelt sich hierbei um den Sektor der Wirtschaftsförderung, den wir mit Know How umschreiben, noch ausständig bleibt der zweite Teil der Reform der Wirtschaftsförderung, der sich auf den Sektor Investitionen in Liegenschaften, Gebäude und Maschinen bezieht“, erklärte Landesrat Frick. „Die Überarbeitung der Wirtschaftsförderungskriterien war notwendig, um durch Förderung der Innovation, Internationalisierung und Bildung einerseits die Produktivität der Südtiroler Unternehmen zu stärken, andererseits den Bereich Forschung und Entwicklung zu unterstützen und Unternehmern neue Impulse und mehr Freiräume zu ermöglichen“, unterstrichen Frick und Gnecchi. Die neuen Förderungsrichtlinien kommen insbesondere den kleineren und mittleren Betrieben zugute, die im Gegensatz zu den großen Unternehmen keine eigenen Forschungs- und Innovationsabteilungen haben und deshalb in diesem Bereich vom Land unterstützt werden sollen“, sagte Landesrätin Gnecchi. Gleichzeitig trägt das Land mit der Anpassung der Förderungskriterien den Bestimmungen der Europäischen Union in Bezug auf Forschung und Entwicklung Rechnung. „Die neuen Kriterien bedeuten eine klare Aufwertung der Know-how-Investitionen unserer Unternehmer“, meint Landesrat Werner Frick. „Es handelt sich um zukunftsweisende Bereiche, die Südtirols Wirtschaft stärken und damit dem Land Wohlstand garantieren, weshalb die Mittel gut investiert sind“, so Landesrätin Gnecchi. Während die neuen Regelungen von Abschnitt IV (Forschung und Entwicklung) mit dem Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten, muss für die Abschnitte V, VI und VIII die Mitteilung des Abschlusses des Hauptprüfverfahrens seitens der EU-Kommission abgewartet werden. Die neuen Regelungen für die Beiträge gelten für Unternehmen in den Sektoren Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und Dienstleistungen.
In der Tabelle sind die Initiativen aufgelistet, für die Unternehmen Beiträge bekommen können. Zusätzlich sind im Anhang die Fördermaßnahmen im Detail aufgelistet, wie sie Hansi Felder (Direktor der Landesabteilung Handwerk, Industrie und Hendel) und Maurizio Bergamini (Direktor der Landesabteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften) bei der Pressekonfernz erklärt haben.