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Rauchverbot: Offene Fragen besprochen

LPA – Noch offene Fragen zur Anwendung des generellen Rauchverbotes im Hinblick auf den ersten Juli kamen kürzlich bei einem Treffen zwischen Vertretern des Landesressorts für Gesundheitswesen, den Schulämtern und den Ordnungskräften zur Sprache.

Das generelle Rauchverbot tritt mit 1. Juli in Kraft.
Am 1. Juli 2005 tritt in Südtirol das Rauchverbot für alle geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Lokale, in Kraft. Bei einem Treffen zwischen Vertretern des Landesressorts für Gesundheitswesen, den Schulämtern und den Ordnungskräften wurden kürzlich noch offene Fragen zur Anwendung des Rauchverbots behandelt und über Probleme bei der Umsetzung des Landesgesetzes gesprochen. Laut einem Bericht der Stadtpolizei von Bozen werde die Einführung des Rauchverbots im Allgemeinen gutgeheißen. Viele Betreiber von Schank- und Speisebetrieben haben bereits seit Jänner im ganzen Lokal das Rauchen verboten.

Bisher wurden nur sehr wenige Verwaltungsstrafen wegen Verletzung des Rauchverbots verhängt. Die insgesamt vier Verwaltungsstrafen, die verhängt worden sind, gehen auf das Konto der Schulen, wo das Rauchen bereits seit 1. Jänner 2005 verboten ist. Die Schulämter sind derzeit damit beschäftigt, die Umsetzung des Rauchverbots in den Schulen zu überprüfen und eventuelle Probleme aufzuarbeiten.

Vereinbart wurde bei dem Treffen, dass spezielle Probleme bei der Umsetzung des Rauchverbots in Alten- und Pflegeheime, Strafanstalten und Strukturen des psychiatrischen Betreuungsnetzes gesondert geregelt werden sollen.

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