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Wirtschaftsförderung: Zuschläge für familienfreundliche Betriebe

LPA - Mit erhöhten Beiträgen belohnt das Land die Familienfreundlichkeit der Südtiroler Betriebe. Die neuen, kürzlich von der Landesregierung beschlossenen Wirtschaftskriterien sehen für familienfreundliche Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklungen sowie Aus- und Weiterbildung Erhöhungen bis zu 20 Prozent vor.

„Damit wollen wir einerseits die Betriebe für ihre familienfreundlichen Initiativen honorieren, anderseits Familien mit Kindern und insbesondere arbeitenden Müttern entgegen kommen und ihre Rolle in der Berufswelt stärken. Denn die Familie ist der Ausgangspunkt für eine zukunftsfähige Gesellschaft.“, so die Landesräte Werner Frick und Luisa Gnecchi.

Familienfreundliche Unternehmen sind laut den neuen Wirtschaftsförderungskriterien Betriebe, die mindestens 20 Prozent des Personals in Teilzeit- oder Telearbeit beschäftigen. Dazu zählen auch Unternehmen, die das Zertifikat für Soziale Verantwortung (SA 8000) vorweisen.

Sobald die neuen Kriterien in Kraft treten, kann das Land klein- und mittelgroßen Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmern auf beihilfefähige Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung einen Extra-Zuschlag von fünf Prozent gewähren. Bei Beratung, Weiterbildung und Wissensvermittlung kann der Fördersatz bei Maßnahmen familienfreundlicher Unternehmen bis zu 20 Prozent erhöht werden. Dasselbe gilt für Betriebe, die das Zertifikat für Soziale (SA 8000) und Familienverantwortung anstreben: Diesen Unternehmen stellt das Land eine Beihilfe von bis zu 70 Prozent in Aussicht (50 Prozent als Basissatz zur Förderung des Vorhabens, dazu kommen 20 Prozent für die familienfreundliche Maßnahme). Dabei findet die „De-Minimis-Regelung“ Anwendung. Dieser Regelung entsprechend darf die Beihilfe innerhalb von drei Jahren die Höhe von 100.000 Euro nicht übersteigen. „Die angesprochenen Initiativen spiegeln die Ausrichtung der Landesregierung wider, nämlich die Familie stärker zu fördern und zu unterstützen“, hebt Landesrätin Sabina Kasslater-Mur hervor.

Ebenso sieht das Land im zweiten Teil der Wirtschaftsförderungskriterien, der im Herbst vorliegen wird, erhöhte Beihilfen für bestimmte materielle Investitionen der Unternehmen für familienfreundliche Einrichtungen bis zu 40 Prozent auf die Investitionssumme vor. „Mit solchen Beihilfen zeigt sich das Land bei Unternehmern für deren familienfreundliche Einrichtungen wie beispielsweise betriebsinterne Kindergärten erkenntlich“, so Frick und Gnecchi.

„Die neuen Wirtschaftsförderungskriterien sind ein wichtiger Schritt nach vorne. Damit werden konkrete familienpolitische Akzente im Rahmen der Wirtschaftsförderung gesetzt, die es erleichtern sollen Familien und Beruf zu vereinen“, so die beiden Landtagsabgeordneten Martha Stocker und Martina Ladurner.

ohn

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