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Dachmarke: "Klare Regeln für richtige Verwendung durch die Richtigen"

(LPA) Mit dem heute (11. Juli) von Landesrat Werner Firck vorgelegten und von der Landesregierung genehmigten Reglement wird die Vergabe und die Benutzung der Dachmarke geregelt. "Damit die Dachmarke an Wert gewinnt und unserem Land nützt, sind klare Anwendungsrichtlinien notwendig“, erklären dazu die Landesräte Frick, Thomas Widmann und Hans Berger. "Nur so können wir sicherstellen, dass die Marke richtig und von den Richtigen verwendet wird."

Die Südtirol-Dachmarke
"Die Dachmarke dürfen nur die tragen, die mit der Identität Südtirols zusammenpassen und das Image des Landes festigen oder steigern", so die Landesräte. Im Reglement ist demnach die Identität der Dachmarke beschrieben, es legt die Anwendungsrichtlinien fest, regelt die Anwendungsmöglichkeiten, die Voraussetzungen zur Verwendung, die Art der Vergabe, die Gebühren, Kontrollen und Sanktionen. Wer die Dachmarke verwenden will, muss ein stimmiger Teil der Markenpositionierung sein, die auf folgender Kernaussage basiert: "Südtirol ist die kontrastreiche Symbiose aus alpin und mediterran, Spontaneität und Verlässlichkeit, Natur und Kultur."

Demnach müssen Hotels und Gastbetriebe, die die Dachmarke verwenden möchten, laut den heute genehmigten Kriterien auch Südtiroler Produkte in einem zumutbaren Ausmaß und für die lieferbaren Bereiche anbieten. Das bedeutet, wenn ein Gastwirt Käse anbietet, dann muss auch Südtiroler Käse dabei sein und dieser als solcher gekennzeichnet oder ausgeschildert werden. "Wer Südtirol drauf stehen hat, muss auch Südtirol anbieten", so Frick. Im Produktionsbereich darf die Dachmarke nur für Waren genutzt werden, die entweder zur Gänze in Südtirol hergestellt wurden oder die letzte wesentliche Verarbeitung in Südtirol erfahren haben. Die Waren und Dienstleistungen müssen von hoher Qualität sein; Waren und Dienstleistungen zu Tiefpreisen sind ausgeschlossen.

Wer die Dachmarke verwenden möchte, muss dafür online einen Antrag stellen, und zwar über die Dachmarken-Homepage unter www.provinz.bz.it/dachmarke. "Wir wollen bei der Vergabe allenthalben auf Bürokratie verzichten, daher läuft der Standard-Antrag über Internet", erläutert dazu Landesrat Frick. Begutachtet wird der entsprechende Antrag vom Dachmarkenbeirat unter dem Vorsitz von Ulrich Stofner, Direktor des Landesressorts Wirtschaft und Finanzen. Als operative Stelle und als Ansprechpartner für die Benutzung der Dachmarke setzt das Land einen Dachmarkenbeauftragten ein. Grundsätzlich ist die Verwendung der Dachmarke gebührenfrei, da man sich einen wechselseitigen Imagetransfer erwartet. Für das Anbringen am Produkt oder für Merchandising wird hingegen eine Gebühr eingehoben.

"Entscheidend ist, dass die Dachmarke nicht von den Falschen und nicht falsch verwendet wird", so Frick, Widmann und Berger. Daher wird ein eigenes Beschwerdemanagement etabliert, das Rückmeldungen und Klagen zur Verwendung der Dachmarke kanalisiert. Auf Basis dieser Beschwerden werden zusätzlich zu Stichproben bei den registrierten Benutzern Kontrollen durchgeführt. Bei missbräuchlicher oder unrechtmäßiger Benutzung der Dachmarke droht eine Verwaltungsstrafe.

chr

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