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Kommission für die Bescheinigung von Arbeitsverträgen eingesetzt

(LPA) Wie von der staatlichen Arbeitsrechtsreform vorgesehen, hat die Landesregierung die Kommission für die Bescheinigung von Arbeitsverträgen bei der Landesabteilung Arbeit eingesetzt. Die Kommission hat in erster Linie die Aufgabe, so genannte Projektarbeitsverträge zu begutachten und Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beraten.

Die so genannte Biagi-Reform, mit der das Arbeitsrecht neu geregelt worden ist, sieht die Einrichtung solcher Kommissionen vor. "Es geht hier vor allem darum, dass es eine Anlaufstelle gibt, an die sich die Vertragsparteien wenden können, um die Rechtmäßigkeit von Arbeitsverträgen bescheinigen zu lassen", erklärt der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn, der auch den Vorsitz in der Kommission führt. "Durch die Vorab-Kontrolle können Streitfälle über die Art des Vertrages vermieden werden", so Sinn. Dazu komme, dass die Kommission auch Beratungsfunktionen übernehmen könne, wenn es Unsicherheiten über den abzuschließenden Arbeitsvertrag gebe. Betroffen sind dabei vor allem so genannte Projektarbeitsverträge.

Neben dem Abteilungsdirektor als Vorsitzendem besteht die Kommission aus einem Bediensteten des Landesamtes für sozialen Arbeitsschutz (Amtsdirektor Sieghart Flader), aus einem Mitarbeiter des Arbeitsservice (Amtsdirektor Hubert Sparer) sowie aus Vertretern des Fürsorgeinstitutes NISF/INPS (Gaetano Guerriero) sowie des Unfallversicherungsinstitutes INAIL (Robert Pfeifer). Darüber hinaus nehmen an den Sitzungen der Bescheinigungskommission je ein Vertreter der Agentur für Einnahmen sowie des Landesvorstandes der Arbeitsrechtsberater teil. Sie haben allerdings lediglich beratende Funktion.

chr

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