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Neue Eigenerklärung zur Ticketbefreiung notwendig

(LPA) Wer auch nach dem 1. August aus Einkommensgründen von der Zahlung des Tickets im Gesundheitswesen befreit sein will, muss dafür eine neue Eigenerklärung abgeben. Ab dem 1. August wird ein entsprechender Vordruck in den Apotheken, Gesundheitssprengeln und -einrichtungen verfügbar sein, der auch aus dem Südtiroler Bürgernetz heruntergeladen werden kann.

Die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen ist nur jeweils bis zum 31. Juli eines jeden Jahres gültig. Soll die Befreiung auch nach diesem Datum noch zum Tragen kommen, muss eine entsprechende neue Eigenerklärung abgegeben werden, in der bestätigt wird, dass der Unterzeichner die für die Ticketbefreiung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Ein Vordruck für die Erklärung liegt ab 1. August in allen Apotheken, Gesundheitsprengeln und -einrichtungen auf. Noch einfacher haben's diejenigen, die über einen Internetzugang verfügen. Sie können den Vordruck ab August aus dem Südtiroler Bürgernetz herunterladen, und zwar unter der Adresse www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2302/ticket.

Allein das Ausfüllen des Vordruckes genügt allerdings noch nicht. Damit die Eigenerklärung rechtsgültig wird und zur Befreiung berechtigt, muss sie bei einer Apotheke, einer öffentlichen bzw. vertragsgebundenen Gesundheitseinrichtung oder beim Gesundheitssprengel abgegeben werden. Dort werden dann Datum und Stempel angebracht, mit denen die erfolgte Abgabe der Eigenerklärung bestätigt wird. Gültig ist die Erklärung ab dem Datum der Abgabe und bis zum 31 Juli des kommenden Jahres.

Eine Kopie der Eigenerklärung zur Ticketbefreiung wird dem zuständigen Sanitätsbetrieb übermittelt, während eine weitere Ausfertigung der Bürger selbst erhält. Diese muss sorgfältig aufbewahrt und immer dann vorgelegt werden, wenn Medikamente bezogen oder medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden.

Die Landesabteilung Gesundheitswesen weist darauf hin, dass eine falsche Eigenerklärung strafrechtlich verfolgbar ist. Es wird deshalb empfohlen, vor Abgabe der Eigenerklärung die Voraussetzungen genauestens zu überprüfen.

chr

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