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Nachtragshaushalt und Finanzgesetz treten in Kraft

LPA - Der kürzlich vom Landtag verabschiedete Nachtragshaushalt für das Finanzjahr 2005 und das entsprechende Finanzgesetz des Landes treten am 3. August 2005 in Kraft. Damit werden die 85,4 Millionen Euro, die den Nachtrag zum eigentlichen Haushalt bilden, rechtswirksam.

LR Frick
„Der Nachtragshaushalt fällt dieses Jahr niedriger als im Vorjahr aus, weil der Haushaltsüberschuss größtenteils bereits im Haushaltsvoranschlag eingeschrieben wurde. Dies ermöglichte uns eine präzise Planung des Budgets bereits zu Jahresbeginn“, erklärt Finanzlandesrat Werner Frick. Inklusive Nachtragshaushalt beträgt der Landeshaushalt 2005 somit 5,082 Milliarden Euro. Insgesamt sei der Haushalt 2005 gut dotiert, aber man müsse in Zukunft mehr Augenmerk aufs Sparen legen, betont der Landesrat.
Die von Finanzlandesrat Werner Frick ausgearbeiteten Finanzbestimmungen (Landesgesetz vom 22. Juli 2005, Nr. 5) und das Gesetz zum Nachtragshaushalt (Landesgesetz vom 22. Juli 2005, Nr. 6) werden im Amtsblatt der Region vom 2. August 2005, Nr. 31 veröffentlicht und treten einen Tag nach Veröffentlichung, am 3. August 2005, in Kraft

SAN

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