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Miniführerschein: LR Widmann schreibt an Verkehrsminister Lunardi

LPA - Zu den neuen Bestimmungen über die Erlangung des so genannten Miniführerscheins hat Mobilitätslandesrat Thomas Widmann in einem Schreiben an Verkehrsminister Pietro Lunardi Stellung genommen. "Die Pflicht, ein Attest des Amtsarztes vorzulegen, gereicht besonders der älteren Dorfbevölkerung zum Nachteil, da es mit viel Bürokratie verbunden ist", so Widmann, der für einen möglichst einfachen Zugang zu den Fahrbefähigungen für Kleinkrafträder für Erwachsene plädiert.

Die Führerscheinpflicht für das Lenken von Kleinkrafträdern für Volljährige, die am 1. Juli in Kraft treten sollte, ist von der Regierung in Rom auf 1. Oktober 2005 verschoben worden. Neu vorgesehen ist, dass der so genannte Miniführerschein ab diesem Termin ohne Prüfung auf der Grundlage eines Gesuches mit beigelegtem ärztlichem Zeugnis des Amtsarztes beantragt werden kann. Das ärztliche Zeugnis muss die Fahrtauglichkeit entsprechend der Führerschein-Kategorie A bescheinigen.

Für Mobilitätslandesrat Thomas Widmann, der die Abschaffung der Prüfung seinerzeit begrüßt hatte, bedeutet die Einführung des Gesundheitszeugnisses den Aufbau einer weiteren Hürde: "Besonders für ältere Menschen in abgelegenen Dörfern ist die Erlangung dieses ärztlichen Attests oft mit einem unerhörten Aufwand verbunden", so der Mobilitätslandesrat. Widmann spricht sich für einen möglichst einfachen Zugang zur Fahrbefähigung für ältere Menschen aus, "mit deren Eigenverantwortung man rechnen kann", und auf eine freiwillige Seniorenverkehrserziehung.

In seinem Schreiben an Verkehrsminister Lunardi zieht Mobilitätslandesrat Widmann auch Bilanz über die vom Landesamt für Führerscheine und Fahrbefähigungen durchgeführten Miniführerschein-Prüfungen. Im Hinblick auf die Führerscheinpflicht für Kleinkrafträder wurden seit Dezember 2004 die ursprünglich vorgesehenen Prüfungen in Form mündlicher Kolloquien durchgeführt und 3000 Personen der Befähigungsnachweis ausgestellt. Der Führerschein dieser Personen bleibt gültig, sie sind nicht verpflichtet, ein ärztliches Zeugnis nachzureichen.

jw

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