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Werbeverbot für Tabak - LR Theiner: "Wichtiger Schritt"

(LPA) Mit dem heutigen 1. August tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die Tabakwerbung in Printmedien, Rundfunk und im Internet verbietet. Auch das Sponsoring internationaler Kultur- und Sportveranstaltungen ist künftig untersagt. "Mit dieser Richtlinie wird ein weiterer Schritt auf dem Weg in ein rauchfreies und damit gesünderes Europa gesetzt“, so Gesundheitslandesrat Richard Theiner.

Theiner verweist in diesem Zusammenhang auf eine Studie der Weltbank, die ergeben hat, dass ein Werbeverbot die Verbreitung des Rauchens um bis zu sieben Prozent reduzieren könne. "Geht man - wie dies die EU-Kommission tut - davon aus, dass in Europa jedes Jahr rund 650.000 Menschen an Krankheiten sterben, die durch das Rauchen mit verursacht wurden, dann könnten durch das Werbeverbot rund 45.000 Menschenleben gerettet werden", so Theiner.

Noch einen zweiten Grund sieht der Landesrat, um die Maßnahme der EU zu begrüßen: "Studien zeigen, dass die Gewohnheit des Rauchens sich in der Regel schon im Kindesalter oder im frühen Jugendalter herausbildet", so Theiner. So würden rund 60 Prozent der Raucher im Alter von 13 Jahren mit dem Rauchen beginnen, über 90 Prozent vor Vollendung des 20. Lebensjahres. "Umso Besorgnis erregender ist es, wenn die Tabakindustrie mit ihrer Werbung gezielt Kinder und Jugendliche anspricht und für das Rauchen ködert", so Theiner.

Einen "Schönheitsfehler" hat der Gesundheitslandesrat in der Richtlinie allerdings ausgemacht: Das Werbeverbot gilt nur für transnationale Kultur- und Sportveranstaltungen, nicht aber für Veranstaltungen, die auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene durchgeführt werden. Vom Verbot ausgenommen sind auch Kino-Werbung sowie Werbung auf Anzeigetafeln oder Produkten wie Aschenbechern oder Sonnenschirmen. Entsprechend kann also im Kino immer noch mit dem Zigaretten-Cowboy geworben werden, während die selbe Zigarettenmarke im Rahmen von Formel-1-Rennen nicht mehr vorkommen darf.

Was wird sich nach Inkrafttreten der Richtlinie in Italien ändern? Momentan gilt: Sämtliche Formen direkter und indirekter Werbung für Tabakerzeugnisse sind verboten. Die Verpackung von Tabakerzeugnissen muss außerdem einen Warnhinweis tragen. Das Sponsoring von Veranstaltungen zugunsten von Tabakerzeugnissen unterliegt dagegen bisher keiner Regelung.

chr

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