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Fehler korrigiert: Landesgesetz zu Volksbegehren und -abstimmung wird noch einmal veröffentlicht

(LPA) Aufgrund eines Fehlers beim Abdruck des Landesgesetzes zu Volksbegehren und Volksabstimmung im Amtsblatt vom 2. August muss dieses noch einmal veröffentlicht werden. Die Berichtigung bezieht sich nicht auf den eigentlichen Text des Gesetzes, sondern auf den angebrachten Hinweis zu einer möglichen Volksabstimmung über das Landesgesetz.

Bei der ersten Veröffentlichung im Amtsblatt vom 2. August wurde im Hinweis darauf verwiesen, dass das Gesetz am 1. Juli im Südtiroler Landtag von der absoluten Mehrheit der Mitglieder verabschiedet worden sei. Demnach hätte es einer Volksabstimmung unterzogen werden können, wenn innerhalb von drei Monaten ein entsprechender Antrag von sieben Landtagsabgeordneten oder einem Fünfzigstel der bei den Landtagswahlen wahlberechtigten Personen gestellt worden wäre.

Nun ist das Landesgesetz zu Volksbegehren und Volksabstimmung im Landtag aber mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten (29 Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung) verabschiedet worden, was wiederum höhere Hürden für eine Volksabstimmung zum Gesetz nach sich zieht. Zu einer Abstimmung kommt es demnach nur, wenn der entsprechende Antrag innerhalb von drei Monaten von Seiten eines Fünfzehntels der bei den Landtagswahlen wahlberechtigten Personen gestellt wird.

Mit diesem neu gefassten Hinweis wird das Landesgesetz "Volksbegehren und Volksabstimmung" nun im Beiblatt Nr. 22 des Amtsblattes Nr. 33 von Dienstag nächster Woche, 16. August erneut veröffentlicht.

chr

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