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Befähigungslehrgang für Gemeindesekretärsanwärter

LPA - Um die Teilnahme am Befähigungslehrgang für Gemeindesekretärsanwärterinnen beziehungsweise Gemeindesekretärsanwärter kann noch bis zum 17. August angesucht werden. Der Lehrgang soll im kommenden November beginnen. Er umfasst 500 Ausbildungsstunden. Die Teilnehmerzahl ist auf 60 beschränkt.

Akademiker, die ein mindestens vierjähriges rechts-, wirtschafts-, sozial- oder politikwissenschaftliches Studium beziehungsweise ein Statistikstudium abgeschlossen haben, können sich noch bis 17. August 2005 um Zulassung zum Befähigungslehrgang für Gemeindesekretärsanwärter bewerben. Weitere Voraussetzungen sind die italienische Staatsbürgerschaft und ein Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol.

Im Sinne der Gemeindeordnung ist der Gemeindesekretär der erste Mitarbeiter des Bürgermeisters, als solcher muss er die Voraussetzungen und Kenntnisse besitzen, als Geschäftsführer und Rechtsberater der Gemeinde zu wirken. Der Gemeindesekretär bezeihungsweise die Gemeindesekretärin leitet das Personal, koordiniert Gemeindeämter und Körperschaften, ist für die Durchführung von Maßnahmen verantwortlich, bearbeitet Beschlüsse, unterzeichnet Verträge und erledigt die ihm vom Bürgermeister oder der Bürgermeisterin übertragenen Aufgaben.

Die Landesregierung hatte die Durchführung eines neuen Gemeindesekretärslehrgangs im Juli beschlossen. Der neue Lehrgang wird voraussichtlich im November 2005 beginnen. Der 500stündige Unterricht wird jeweils an Freitagen sowie an Samstagvormittagen erteilt und sich - einschließlich des vorgesehenen Praktikums - über den Zeitraum eines Jahres erstrecken. Zum Lehrgang werden maximal 60 Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmer zugelassen. Welche der Bewerber am Lehrgang teilnehmen dürfen, wird über eine Vorprüfung entschieden. Bei diesem Auswahlverfahren werden sowohl die fachlichen als auch die sprachlichen Kenntnisse der Kandidaten getestet.

Die Bewerbungen sind an die Landesabteilung Örtliche Körperschaften in Bozen, Crispistraße 3 (Palais Widmann) zu richten, wo unter der Rufnummer 0471 411101 (Fax 0471 411109 - E-Mail: Oertliche.Koerperschaften@provinz.bz.it) auch weitere Auskünfte erteilt werden.

jw

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