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24. August: Endtermin für Ansuchen um Förderung für Unternehmerinnen

(LPA) Am Mittwoch kommender Woche, 24. August läuft die Frist für Ansuchen um die speziell auf Unternehmerinnen zugeschnittene Wirtschaftsförderung aus. Der "Förderung des weiblichen Unternehmertums" hat die Landesregierung mit den entsprechenden Ausschreibungen für die Jahre 2005 bis 2007 den Weg geebnet. Belohnt werden innovative Ideen, auf Frauen ausgelegte Organisationsformen sowie eine gezielte Aus- und Weiterbildung.

Gleich drei Ressorts, jene der Landesräte Werner Frick, Luisa Gnecchi und Thomas Widmann, sind in die Förderung der Unternehmerinnen einbezogen. Dies deshalb, weil über diese besondere Schiene die "weiblichen" Unternehmen aus Tourismus, Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen gefördert werden können. Das Attribut "weiblich" wird dabei an den Eigentumsstrukturen festgemacht. Für Einzelunternehmen gilt demnach, dass deren Inhaberin eine Frau sein muss, in Personengesellschaften müssen die Gesellschafter zu 60 Prozent Frauen sein, bei Aktien- oder Kapitalgesellschaften muss sich das Kapital mehrheitlich in weiblicher Hand befinden.

Für das heurige Jahr stehen Beiträge in Höhe von 800.000 Euro zur Verfügung, mit denen Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten einzig und allein in Südtirol unterstützt werden. Dabei variiert der Beitragssatz zwischen 15 und 70 Prozent der anerkannten Kosten, je nachdem, ob es sich um die Unterstützung der Unternehmensgründung oder um Maßnahmen der technischen und organisatorischen Innovation, der Personalqualifizierung, der Verbesserung der Produktqualität, zum Erschließen neuer Märkte, zur Verbesserung der Verkaufsmethoden, für eine leistungsstärkere Unternehmensverwaltung oder um die Einführung von Sicherheitssystemen handelt. Als Investitionsgrenze wurde eine Summe von 750.000 Euro festgelegt.

Gesuche um die entsprechenden Beiträge sind an die Landesabteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften zu richten, und zwar innerhalb kommenden Mittwoch, 24. August. Für die Jahre 2006 und 2007 wurde dagegen der 31. März des jeweiligen Jahres als Einreichetermin fixiert. Wer über die "weibliche" Wirtschaftsförderung unterstützt wird, wird über einen ganzen Katalog von Vorzugstiteln festgelegt. Dazu gehören beispielsweise die Höhe der weiblichen Beteiligung am Unternehmen aber auch die im Unternehmen getroffenen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die berufliche Qualifikation oder die Strukturschwäche des Gebietes, in dem das Unternehmen sich niederlässt. Vorgeschrieben wird darüber hinaus, dass Unternehmen, die über diese Schiene gefördert werden, ihren "Frauenanteil" über vier Jahre nicht verringern dürfen.

Detaillierte Informationen zur Ausschreibung der Unterstützungen für Unternehmerinnen finden sich im Südtiroler Bürgernetz, und zwar auf der Seite www.provinz.bz.it/innovation. Wer Fragen hat, kann sich außerdem via E-Mail an die Adresse innova-gen@provinz.bz.it wenden.

chr

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