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Frick und Gnecchi: „Wirtschaftsförderung wendet seit 1. Jänner 2005 EU-Einstufung an“

LPA - Bei der Vergabe von Wirtschaftsförderungen an kleine und mittlere Unternehmen hält sich das Land an die KMU-Definition der Europäischen Union. Diese hat die Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen neu eingestuft, die Regelung ist seit erstem Jänner 2005 in Kraft. Die Landesräte Werner Frick und Luisa Gnecchi haben heute der Landesregierung zur Kenntnis gebracht, dass seit 1. Jänner 2005 auch in Südtirol die neue KMU-Definition gilt.

„Unser Wirtschaftsförderungsgesetz sagt, dass als KMU jene Unternehmen gelten, die der Definition gemäß Gemeinschaftsregelung entsprechen. Somit sind wir über unser Gesetz an die Definition der EU gebunden", erklärt Landesrätin Gnecchi.“ "Beitragsansuchen, die nach dem 1. Jänner 2005 eingereicht worden sind, werden somit nach der neuen Definition der Unternehmen behandelt", sagt Landesrat Frick. Dies sei in der Regel ein Vorteil für die Unternehmen.
Die neue KMU-Definition behält die Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl, auf deren Grundlage die Einstufung in Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen erfolgt, aus dem Jahr 1996 bei. Die finanziellen Schwellenwerte (Umsatz oder Bilanzsumme) wurden aufgrund der Inflation und Produktivitätssteigerung angehoben. Erstmals legt die EU auch finanzielle Schwellenwerte für Kleinstunternehmen fest. Eine sachgemäße Definition zur Einstufung der Unternehmen als Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mache es einfacher, ihre Bedürfnisse zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, ist man in der EU überzeugt.
Bei der Betriebsgröße spielt es aber eine Rolle, ob es sich um eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen handelt. Bei Partnerunternehmen hält ein Unternehmen allein oder gemeinsam mit anderen mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen. Zur Errechnung der Unternehmensgröße werden bei Partnerunternehmen die Daten im Verhältnis zum Anteil der Beteiligung hinzugerechnet. Bei verbundenen Unternehmen übt ein Unternehmen aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte oder aufgrund von Verträgen und Vereinbarungen einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen aus. Zur Errechnung der Unternehmensgröße werden bei verbundenen Unternehmen die Daten addiert. Ein Unternehmen kann nicht als KMU gesehen werden, wenn mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte von einer öffentlichen Körperschaft gehalten werden, es sei denn, es handelt sich um eine autonome Gebietskörperschaft mit einem Jahreshaushalt von weniger als zehn Millionen Euro und weniger als 5000 Einwohnern.
Die neue KMU-Definition wird sich auf die Förderung nur in geringem Maße auswirken, sind die Landesräte Frick und Gnecchi überzeugt. Man rechne mit einigen Rückstufungen der Unternehmen in die untere Einstufung, die aber angesichts eines höheren Beitragsatzes für die Unternehmen von Vorteil wären. Die Beitragssätze in der Wirtschaftsförderung liegen bei 15 Prozent für Kleinst- und Kleinunternehmen und 7,5 Prozent für Mittlere Unternehmen.

KMU-Schwellenwerte ab 2005 im Vergleich zu 1996

Unternehmens-

klasse

Mitarbeiter-

zahl

(unverändert)

Jahresumsatz*

Jahresbilanzsumme*

Kleinstunternehmen

Weniger als 10 Mitarbeiter

2 Mio. Euro

(vorher nicht definiert)

2 Mio. Euro

(vorher nicht definiert)

Kleine Unternehmen

Weniger als 50 Mitarbeiter

10 Mio. Euro

(1996: 7 Mio. Euro)

10 Mio. Euro

(1996: 5 Mio. Euro)

Mittlere Unternehmen

Weniger als 250 Mitarbeiter

50 Mio. Euro

(1996: 40 Mio. Euro)

43 Mio. Euro

(1996: 27 Mio. Euro)

* bei einem der beiden Kriterien darf der Schwellenwert überschritten werden 

 

QUELLE: Ressort für Handwerk, Industrie, Handel, Finanzen und Haushalt

 

 

SAN

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