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Ansuchen um zusätzliche Milchquoten ab 28. September

(LPA) Bauern, die im kommenden Milchwirtschaftsjahr zusätzliche Milchquoten brauchen, können ab 28. September darum ansuchen. Bis zum 21. Oktober touren die Mitarbeiter von Landesrat Hans Berger durch Südtirol, um die Ansuchen entgegen zu nehmen, vom 3. bis 28. Oktober können die Ansuchen auch im Landesamt für Viehzucht eingereicht werden.

Ab 28. September werden die Ansuchen zu klar festgelegten Terminen (siehe beiliegende Auflistung) in den verschiedenen Südtiroler Ortschaften entgegen genommen. Wer zu den festgelegten Vor-Ort-Terminen keine Zeit hat, kann sein Ansuchen auch direkt im Landesamt für Viehzucht in der Brennerstraße 6 in Bozen abgeben, und zwar vom 3. bis zum 28. Oktober, jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Wichtig ist, dass der Ansuchende einen gültigen Ausweis und den aktuellen Grundbesitzbogen vorlegt, aus dem Eigentums- und eventuelle Pacht- oder Leihflächen hervorgehen. Damit Pachtflächen für die Quotenzuteilung anerkannt werden, muss ein mindestens fünfjähriger Pacht- oder Leihvertrag vorhanden sein. Von den in Pacht oder Leihe bewirtschafteten Futterflächen muss die Einlagezahl, die Kulturart, die Parzellennummer und die Fläche angeben werden. Ohne diese Angaben wird kein Gesuch entgegen genommen. Sollte das Pachtverhältnis nicht verlängert werden, verlieren die auf der Grundlage dieser Flächen zugeteilten Quoten ihre Gültigkeit und werden neu verteilt.

Für die eventuell zusätzlich zugeteilte Quote wird keine Milchprämie ausbezahlt. Auch kommt wieder eine Höchstgrenze für die Zuteilung zusätzlicher Milchquoten zum Tragen, die 35.000 Kilogramm beträgt. Dazu kommt außerdem der Flächenbezug, das heißt die gesamte Quote darf 14.000 Kilogramm pro Hektar nicht übersteigen. Produzenten, die einen Teil ihrer Quote mit den entsprechenden Flächen verpachtet haben, können nicht um die Zuteilung neuer Quoten ansuchen.

Die Milchquote wird mit 1. April 2006 vorerst provisorisch zugeteilt. Für die definitive Zuteilung muss im Milchwirtschaftsjahr 2006/2007 mindestens 90 Prozent der verfügbaren Milchquote produziert werden. Ansonsten wird die zugeteilte Quote auf die effektiv produzierte Menge plus zehn Prozent gekürzt.

chr

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