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LR Frick: Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter undenkbar
LPA - „Fahrverbote sind in erster Linie für besonders luftverschmutzende Fahrzeuge gedacht. Für umweltverträglichere Fahrzeuge wie Dieselautos mit Partikelfilter oder mit Methan oder Gpl betriebene Autos, die weniger Feinstäube verursachen, muss es eine Ausnahme geben“, unterstreicht Landesrat Werner Frick. Der Landesrat nimmt damit zu den Ankündigungen einiger Gemeinden Stellung, dass auch Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter oder Methanautos bei hoher Feinstaubbelastung diesen Winter von den Städten ausgesperrt würden.
„Es hätte keinen Sinn, dass das Land aus Umweltschutzgründen eine ein- bzw. dreijährige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für den Kauf von Autos mit Partikelfilter, die Nachrüstung von Partikelfiltern oder den Kauf von Fahrzeugen, die mit Methan oder Gpl betrieben werden, einführt, wenn diese doch umweltverträglicheren Fahrzeuge dann in Zeiten von Verkehrsbeschränkungen nicht verkehren dürfen“, sagt Landesrat Frick.„Seit der Einführung der Kfz-Steuerbefreiung im April 2004 sind rund ein Viertel aller neu immatrikulierten Fahrzeuge mit Partikelfilter ausgestattet, was bedeutet, dass bereits
2021 Fahrzeugbesitzer in den Genuss der Steuerbefreiung gekommen sind“, berichtet der Landesrat.
„Es ist sicherlich notwendig, Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstäube zu treffen. Allerdings sollten die Gemeindevertreter auch darauf achten, dass die Mobilität der Wirtschaftstreibenden, die ja für die gesamte Südtiroler Wirtschaft wichtig ist, nicht wesentlich eingeschränkt wird. Die Verteilung und der Transport von Waren müssen weiterhin garantiert werden“, unterstreicht Landesrat Frick.
SAN