News / Archiv

News

Geflügelgrippe: Gefahr für Südtirol ist gering

(LPA) Als überaus gering schätzen Experten die Gefahr ein, dass Fälle von Geflügelgrippe auch in Südtirol auftreten könnten. "Wir haben keinen Grund zur Beunruhigung und keinen Grund, in Aktionismus zu verfallen", erklärt Landesrat Hans Berger. Trotzdem ist man – mit den bewährten Methoden – auf der Hut.

Von Südostasien ausgehend hat sich ein neues Geflügelgrippe-Virus in den letzten Monaten seinen Weg bis nach Russland und Kasachstan gebahnt. "Gefährlich ist dieses Virus vor allem deshalb, weil es sich genetisch grundlegend von den bisher aufgetretenen Geflügelgrippe-Viren unterscheidet", so der Direktor des Landestierärztlichen Dienstes, Paolo Zambotto. Zwar mutieren diese Viren ständig, doch meist nur so leicht, dass Tiere und Menschen gegen diese Mutationen immun sind. "Aufgrund der grundlegenden Mutation des nun aufgetauchten Virus ist diese Immunität aber nicht mehr gegeben", so Zambotto.

Trotzdem besteht kein Grund zur Beunruhigung. "Es ist überaus unwahrscheinlich, dass die Geflügelgrippe einen Weg bis nach Südtirol findet", so Landesrat Berger. Vorsicht sei derzeit in erster Linie entlang der Routen von Wildenten geboten, die im Winter aus den betroffenen Gebieten in Russland nach Deutschland und Holland wandern. "Zwischen uns und dem Gefahrenherd liegt also mehr oder weniger ganz Mitteleuropa", so Berger.

Vorsichtsmaßnahmen seien trotz allem bereits getroffen worden. "Die EU hat den Import von Geflügel und Geflügelprodukten aus den betroffenen Gebieten in Südostasien, Russland und Kasachstan gestoppt", so Berger. Dazu kommt eine Regelung des zuständigen staatlichen Ministeriums, das die Registrierung aller Geflügel haltenden Betriebe vorschreibt. "Da bringt die staatliche Regelung uns nicht viel neues, weil eine solche Registrierungspflicht bereits angewandt wird", so Berger.

Neu ist dagegen eine zweite Vorsichtsmaßnahme: Falls der Hühnerhalter neue Tiere zukauft, muss dies mindestens 24 Arbeitsstunden zuvor dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden. "Die zugekauften Hühner müssen 21 Tage in Quarantäne bleiben, um jedes Sicherheitsrisiko auszuschließen", erklärt Zambotto. Außerdem sieht die soeben erschienene Verordnung des Ministeriums eine Serie von Informationspflichten für Geflügelfleisch vor.

Wie der Landestierarzt weiters erklärt, gibt es bereits seit Jahren ein Überwachungssystem, das Fälle von Geflügelgrippe frühzeitig aufdecken soll. "In diesem Zusammenhang nehmen wir regelmäßig Proben in den rund 90 Hühnerbetrieben in Südtirol, wobei wir die vom Staat vorgeschriebene Anzahl sogar überschreiten", so Zambotto. Und Landesrat Berger ergänzt: "In all den Jahren, in denen dieses Kontrollsystem greift, ist das Geflügelgrippe-Virus in Südtirol noch nie aufgetaucht, nicht einmal in den Jahren 1999 und 2001, in denen sogar Betriebe in der Provinz Verona von der Krankheit betroffen waren."

Wer nähere Informationen zur Geflügelgrippe benötigt, kann diese bei den Amtstierärzten erhalten oder auch im Südtiroler Bürgernetz auf der Homepage des Landestierärztlichen Dienstes (www.provinz.bz.it/landwirtschaft/3112).

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap