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Ab 1. Oktober neue Grundbuch- und Katastergebühren

(LPA) Mit 1. Oktober dieses Jahres treten die neuen Tarife für Grundbuch- und Katastergebühren in Kraft. Die Anpassung der Gebühren war notwendig geworden, nachdem der Staat einen neuen Berechnungsmodus für die Gebühren eingeführt hatte. Allerdings fallen die Gebührenerhöhungen in Südtirol wesentlich geringer aus als im restlichen Staatsgebiet.

Im heute (20. September) erschienenen Amtsblatt der Region (Nr. 38) sind die neuen Tarife der Grundbuch- und Katastersondergebühren veröffentlicht worden. Die Anpassung der Tarife war notwendig geworden, um die vom Staat mit dem letztem Finanzgesetz eingeführten neuen Modalitäten zur Berechnung der Katastergebühren übernehmen zu können. 

Dank der Verwaltungsbefugnisse im Bereich des Grund- und Gebäudekatasters, die der Staat dem Land übertragen hat, war es der Landesregierung allerdings möglich, die Erhöhungen der Tarife nicht im vom Staat vorgegebenen vollen Ausmaß übernehmen zu müssen. Damit liegen die Gebühren im Schnitt wesentlich unter jenen des Staates. Gleichzeitig hat man die Neuordnung der Gebühren auch genutzt, um die Tarife entsprechend zu harmonisieren.

chr

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