News / Archiv

News

Moped-Führerschein für Erwachsene nun ohne Prüfung

(LPA) Neuigkeiten gibt es in Zusammenhang mit dem Moped-Führerschein - amtlich: Befähigungsnachweis zum Lenken von Kleinkrafträdern - für Erwachsene. Ein Staatsgesetz sieht vor, dass der Führerschein all jenen ausgehändigt wird, die bis Ende September das 18. Lebensjahr erreicht und einen zwöfstündigen Kurs bei einer Fahrschule absolviert haben. Prüfung ist keine notwendig.

Grundsätzlich gilt, dass der Befähigungsnachweis nur dann angefordert werden muss, wenn der Lenker noch keinen anderen Führerschein besitzt. All diejenigen, die bereits im Besitz eines Führerscheins sind, dürfen Mopeds auch ohne dieses Dokument lenken.

Erwachsene, die keinen anderen Führerschein besitzen, müssen in Zukunft allerdings den Befähigungsnachweis vorlegen, den sie wiederum nach Vorlage eines entsprechenden Gesuches erhalten. Dem Gesuch muss ein ärztliches Zeugnis des Hausarztes beigelegt werden, indem bestätigt wird, dass keine psychischen oder physischen Beeinträchtigungen vorliegen, die den Betroffenen am Lenken eines Kleinkraftrades hindern würden. Zusätzlich ist dem Gesuch eine Bescheinigung einer Fahrschule beizulegen, in der diese bestätigt, dass der potenzielle Mopedlenker einen entsprechenden mindestens zwölfstündigen Kurs belegt hat. Das Ablegen einer Prüfung ist nicht notwendig.

Die entsprechenden Gesuche, das ärztliche Zeugnis und die Bescheinigung über den Besuch eines Befähigungskurses sind beim Landesamt für Führerscheine und Fahrbefähigungen einzureichen. Die Vordrucke für die Gesuche sind ebenfalls dort oder in den Gemeindeämtern erhältlich. Die Kosten belaufen sich auf 14,62 Euro (auf das K/K Nr. 4028 zu überweisen) plus weiteren 7,80 Euro (K/K 401398). Am Schalter des Landesamtes hingegen kann auch in bar oder mit Bancomat-Karte bezahlt werden.

Wer bereits vor dem 1. Juli dieses Jahres einen Befähigungsnachweis zum Lenken von Kleinkrafträdern erworben hat, kann sich auch diese Prozedur sparen. Die Moped-Führerscheine sind auch nach Inkrafttreten der neuen Regelung noch gültig.

Nähere Informationen zu diesem Thema gibt es an den Schaltern des Landesamtes für Führerscheine und Fahrbefähigungen in der Crispistraße 10 in Bozen, und zwar von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, am Donnerstag von 8.30 bis 13.00 und von 14.00 bis 17.30 Uhr.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap