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Milchquoten: Ab nächster Woche Vor-Ort-Termine zur Abgabe von Ansuchen

(LPA) Ab 28. September, also ab Mittwoch kommender Woche können Bauern um zusätzliche Milchquoten für das kommende Milchwirtschaftsjahr ansuchen. Um diese Ansuchen zu erleichtern, touren die Mitarbeiter von Landesrat Hans Berger nach einem genauen Terminplan durch ganz Südtirol. Wo und wann genau die Ansuchen entgegen genommen werden, können Interessierte im Internet erfahren.

Demnach werden die Mitarbeiter des Landesamtes für Viehzucht ab Mittwoch, 28. September in Südtirol unterwegs sein. Den Anfang machen sie in St. Leonhard in Passeier, wo die Ansuchen um zusätzliche Milchquoten am Mittwoch von 9.00 bis 11. Uhr entgegen genommen werden. Den Abschluss der Vor-Ort-Termine bildet jener in Kardaun, der auf 21. Oktober von 14.00 bis 16.00 Uhr angesetzt ist. Die Terminliste kann im Südtiroler Bürgernetz abgerufen werden, und zwar auf der Homepage des Landesamtes für Viehzucht (www.provinz.bz.it/landwirtschaft/3101) unter der Rubrik "Aktuelles", und wurde auch in der letzten Nummer des "Südtiroler Landwirt" veröffentlicht.

Wer zu den festgelegten Vor-Ort-Terminen keine Zeit hat, kann sein Ansuchen auch direkt im Landesamt für Viehzucht in der Brennerstraße 6 in Bozen abgeben, und zwar vom 3. bis zum 28. Oktober, jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr. Wichtig ist, dass der Ansuchende einen gültigen Ausweis und den aktuellen Grundbesitzbogen vorlegt, aus dem Eigentums- und eventuelle Pacht- oder Leihflächen hervorgehen. Damit Pachtflächen für die Quotenzuteilung anerkannt werden, muss ein mindestens fünfjähriger Pacht- oder Leihvertrag vorhanden sein. Von den in Pacht oder Leihe bewirtschafteten Futterflächen muss die Einlagezahl, die Kulturart, die Parzellennummer und die Fläche angeben werden. Ohne diese Angaben wird kein Gesuch entgegen genommen. Sollte das Pachtverhältnis nicht verlängert werden, verlieren die auf der Grundlage dieser Flächen zugeteilten Quoten ihre Gültigkeit und werden neu verteilt.

Für die eventuell zusätzlich zugeteilte Quote wird keine Milchprämie ausbezahlt. Auch kommt wieder eine Höchstgrenze für die Zuteilung zusätzlicher Milchquoten zum Tragen, die 35.000 Kilogramm beträgt. Dazu kommt außerdem der Flächenbezug, das heißt die gesamte Quote darf 14.000 Kilogramm pro Hektar nicht übersteigen. Produzenten, die einen Teil ihrer Quote mit den entsprechenden Flächen verpachtet haben, können nicht um die Zuteilung neuer Quoten ansuchen. Die Milchquote wird mit 1. April 2006 vorerst provisorisch zugeteilt. Für die definitive Zuteilung muss im Milchwirtschaftsjahr 2006/2007 mindestens 90 Prozent der verfügbaren Milchquote produziert werden. Ansonsten wird die zugeteilte Quote auf die effektiv produzierte Menge plus zehn Prozent gekürzt.

chr

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