News / Archiv

News

Gütertransporte in Drittländer: Genehmigungen bis 30. September einholen

(LPA) Bis zum 30. September haben Gütertransporteure Zeit, um die Zuweisung eines Kontigents an Fahrten im Rahmen der bilateralen Abkommen anzusuchen. Auf den 30. November ist dagegen der Termin für die Ansuchen um die so genannten CEMT-Genehmigungen verschoben worden.

Fuhrunternehmen, die Güter in europäische Länder außerhalb der EU transportieren, brauchen dazu eine entsprechende Genehmigung. So weist ihnen das zuständige staatliche Verkehrsministerium Jahr für Jahr ein Kontingent an Fahrten zu, die sie in ein bestimmtes Drittland unternehmen dürfen. Die Gesamtanzahl der Fahrten für italienische Fuhrunternehmer in das jeweilige Land wird in entsprechenden bilateralen Abkommen ausgehandelt.

Wie das Landesamt für Verkehrswesen und Gütertransport nun mitteilt, haben die Fuhrunternehmer, die solche Fahrten in Drittländer unternehmen wollen, auch im heurigen Jahr wiederum bis zum 30. September Zeit, um entsprechende Fahrten-Kontingente für das kommende Jahr anzusuchen. Das dafür notwendige Gesuch muss an das italienische Verkehrsministerium gestellt werden.

Verlängert worden ist dagegen die Einreichefrist für so genannte CEMT-Genehmigungen. CEMT ist ein internationales Abkommen der Verkehrsminister, in dem die Voraussetzungen für Fuhrunternehmen festgelegt werden, die ihre Waren in einen der an CEMT beteiligten Staaten liefern wollen. Gleichzeitig werden auch in diesem Bereich entsprechende Fahrten-Kontingente ausgegeben, um die interessierte Fuhrunternehmer nicht mehr wie bisher üblich bis zum 30. September ansuchen müssen. Vielmehr ist der entsprechende Termin heuer erstmals auf den 30. November festgelegt worden.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap