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Gesundheitsressort zum Ärzte-Rekurs: „Wollen keine Zweiklassenmedizin“

LPA - Noch kein Urteil gibt es in Bezug auf die freiberufliche Tätigkeit der Krankenhausärzte. Heute Mittwoch, 5. Oktober, wurde der Rekurs der Ärzte vom Arbeitsgericht in Bozen an das Verfassungsgericht weitergeleitet. Dazu nimmt das Landesressort für Gesundheit und Sozialwesen Stellung.

Der Rekurs von 450 Krankenhausärzten gegen die Regelung des Landes zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit stand heute auf dem Terminkalender des Arbeitsgerichtes in Bozen. Richterin Francesca Muscetta beschloss, kein Urteil in der Sache auszusprechen, sondern den Rekurs der Zuständigkeit halber an das Verfassungsgericht weiterzuleiten.

Dieses muss klären, ob die autonomen Zuständigkeiten Südtirols im Bereich des Personals und der Organisation der eigenen Dienste gewahrt bleiben oder nicht. Folglich auch, ob Kollektivverträge für das Südtiroler Gesundheitspersonal abgestimmt auf die Südtiroler Gegebenheiten und Bedürfnissen abgeschlossen werden können, oder ob die gesamtstaatlichen Verträge übernommen werden müssen. Die gesamtstaatlichen Ärztekollektivverträge sehen bekanntlich die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit der Krankenhausärzte vor.

Derzeit ist in Südtirol die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit nur äußerst beschränkt möglich: „Wir wollen keine Zweiklassenmedizin schaffen, in der jene Patienten vorgezogen werden, die mehr Geld haben“, begründet Florian Zerzer, Leiter des Landesressorts für Gesundheit und Sozialwesen, den Standpunkt der Landesregierung.

Für den Verzicht auf den Freiberuf erhalten die Südtiroler Krankenhausärzte im Gegenzug eine beträchtliche Entlohnung von geleisteten Mehrstunden.

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