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LH Durnwalder trifft Gemeindenverband: Vorschläge zu Kindergarten-Reinigung und Baukostenabgabe

(LPA) Die Reinigungsarbeiten in Kindergärten und Musikschulen sowie die Baukostenabgabe standen heute (6. Oktober) im Mittelpunkt einer Aussprache zwischen Landeshauptmann Luis Durnwalder und Vertretern des Gemeindenverbandes. Dabei hat man einen neuen Finanzierungsmodus von Kindergärten und Musikschulen sowie eine Neuregelung der Baukostenabgabe ins Auge gefasst.

Die Vertreter des Gemeindenverbandes hat LH Durnwalder heute empfangen
Gleich zwei heiße Eisen wurden im heutigen Gespräch auf den Tisch gebracht, wobei dies "der sachlichen und freundschaftlichen Atmosphäre des Gesprächs" keinen Abbruch getan habe, wie Landeshauptmann Durnwalder im Anschluss an die Aussprache an seinem Amtssitz im Bozner Palais Widmann betonte.

Zunächst ging es um das Problem der Kosten für die Reinigungsarbeiten in Kindergärten und Musikschulen, die die Gemeinden nicht selbst tragen wollen. Hier hat man sich heute auf einen Vorschlag verständigt, der einen neuen Finanzierungsmodus für die Gemeinden vorsieht und den der Landeshauptmann in der Landesregierung zur Diskussion stellen wird. So soll das Land sich in Zukunft nicht mehr mit einem prozentuellen Beitrag an den Führungskosten der Kindergärten und Musikschulen beteiligen, sondern mit einem Fixbetrag. "Für das kommende Jahr sollen den Gemeinden zusätzlich zu den Beiträgen zu den Lokalfinanzen drei Millionen Euro für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt werden", so Durnwalder. Dieses Fixum soll nach einem noch zu vereinbarenden Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt werden, die im Gegenzug auch die Kosten der Reinigungsarbeiten tragen werden.

Gleichzeitig wurde heute auch erneut das umstrittene Thema der Baukostenabgabe aufgeworfen. Erst am Montag hatte die Landesregierung im Entwurf zur Novelle des Urbanistikgesetzes weitreichende Befreiungen von der Abgabe vorgesehen, etwa für Dienstleister und den Urlaub am Bauernhof. Im Verlauf des heutigen Gesprächs hat sich der Landeshauptmann nun verpflichtet, das Thema in der Landesregierung noch einmal zu diskutieren und dort den Vorschlag zu unterbreiten, dass die Befreiungen von der Baukostenabgabe nur noch Erstwohnungen, landwirtschaftliche Betriebsgebäude im Berggebiet und landwirtschaftliche Maschinenräume in einem noch festzulegenden Ausmaß im Obst- und Weinbau betreffen sollen.

Für alle anderen Gebäude - so der Vorschlag - soll die Baukostenabgabe eingehoben werden, und zwar in einem Ausmaß zwischen 1,5 und drei Prozent. "Die genaue Höhe der Abgabe soll nach Vorstellung des Gemeindenverbandes von den einzelnen Gemeinden festgelegt werden, und zwar eventuell auch in unterschiedlicher Höhe für unterschiedliche Sektoren", so Landeshauptmann Durnwalder. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit liegt allerdings zunächst bei der Landesregierung, die einen entsprechenden Passus im Entwurf für die Novelle des Urbanistikgesetzes unterbringen müsste, und danach beim Landtag, der das Gesetz zu verabschieden hat.

chr

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