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LR Frick: „Vereinfachte Regeln für Messen und Ausstellungen“

LPA - Um nicht das italienische Staatsgesetz anzuwenden, hat das Land jetzt ein eigenes unbürokratisches Landesgesetz ausgearbeitet. Der Landtag hat heute, 12. Oktober, den von Landesrat Werner Frick eingebrachten Gesetzesentwurf genehmigt. Damit werden Messen, Fachmessen und Verkaufsausstellungen in Südtirol neu geregelt. „Durch die eigene Normen werten wir den Messesektor auf“, sagt Frick.

Es sei gelungen, Ziele und Vorstellungen, die im Rahmen der Gesetzgebungsprozedur eingebracht wurden, insbesondere auch die des Präsidenten der dritten Gesetzgebungskommission im Gesetzestext zu berücksichtigen. „Über die Verminderung der bürokratischen Auflagen wird die Ausübung der Messetätigkeit vereinfacht“, erklärt Landesrat Frick.
Das Land nutzt erstmals seine primäre Zuständigkeit im Bereich der Messetätigkeit und hat eigene Bestimmungen ausgearbeitet. Bisher hat Südtirol ein Staatgesetz aus dem Jahr 2001 angewandt. Dieses schrieb den Messeveranstaltern eine Genehmigung des Landes vor.
Es genügt nun eine einfache Mitteilung an das Land: Organisatoren von Messen, Fachmessen oder Verkaufsausstellungen mit internationalem, nationalem oder landesweitem Charakter das Assessorat für Handel nur mehr über die Messe unterrichten. Wenn dieses an der Veranstaltung nicht innerhalb von 30 Tagen etwas auszusetzen hat, gilt sie als stillschweigend genehmigt. „Das Gesetz gilt nicht für Organisatoren von Messen und Veranstaltungen auf Orts- oder Bezirksebene; diese müssen allerdings die Bestimmungen für öffentliche Veranstaltungen einhalten“, erläutert Landesrat Frick.
Ebenso vom neuen Messegesetz ausgeschlossen sind Universalausstellungen, ständige Ausstellungen von Gütern und Dienstleistungen, die von einzelnen Unternehmern veranstaltet werden. Ebenso nicht betroffen sind Ausstellungen bei Tagungen oder kulturellen Veranstaltungen, sofern die Ausstellungsfläche maximal 500 Quadratmeter beträgt. Dies gilt auch für Tätigkeiten, die durch die Handelsordnung geregelt sind, für Feste, Dorffeste, Brauchtumsveranstaltungen und Ausstellungen im Zusammenhang von Sammlungen.
Das Landesressort für Handel stuft die Messen in internationale, nationale oder landesweite Messeveranstaltung ein. Die Landesregierung wird in Kürze die hierfür notwendigen Kriterien beschließen; Eine besondere Rolle werden dabei die Eigenschaften des Messegeländes und Ausstellungsflächen spielen sowie die Voraussetzungen für die Abhaltung von Messen und für die Messeveranstalter. Das Ressort für Handel wird die internationalen und nationalen Messen in einem Marktkalender veröffentlichen.
Das Gesetz wird nun im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt 15 Tage darauf in Kraft.

SAN

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