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"Omnibus 3"-Gesetz wird morgen veröffentlicht

(LPA) Der dritte Teil der so genannten Omnibus-Gesetze wird morgen (18. Oktober) im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Er enthält Änderungen von Landesgesetzen in den Bereichen öffentliche Arbeiten und Straßen, Industrie, Handel, Handwerk und Tourismus.

Das Landesgesetz Nr. 8 vom 5. Oktober dieses Jahres trägt den Titel "Änderungen von Landesgesetzen auf den Sachgebieten öffentliche Arbeiten, Straßenwesen, Industrie, Handel, Handwerk, gastgewerbliche Betriebe und Tourismus und andere Bestimmungen". Es ist dies der dritte Teil des so genannten "Omnibus-Gesetzes" über das kleinere Änderungen bestehender Landesgesetze vorgenommen werden. Bisher sind solche Änderungen meist über das Finanzgesetz duchgezogen worden, doch hat sich die Landesregierung im laufenden Jahr erstmals dafür entschieden, eigene "Omnibus-Gesetze" aufzulegen, die wiederum nach den Kompetenzbereichen der Gesetzgebungskommissionen im Landtag aufgeteilt worden sind. Das Omnibus-3-Gesetz wird am morgigen Dienstag, 18. Oktober im Amtsblatt der Region Nr. 42 veröffentlicht und tritt 15 Tage danach in Kraft.

chr

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