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Prüfungen für Dampfkesselwärter im Dezember
(LPA) Angehende Dampfkesselwärter haben die Möglichkeit, die Prüfungen zur Erlangung der entsprechenden Befähigungszeugnisse im Dezember abzulegen. Dies teilt die Landesabteilung Arbeit mit.
Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, müssen die Bewerber das 18. Lebensjahr vollendet und das vorgeschriebene Praktikum als Heizer abgeleistet haben. Wer an den Prüfungen teilnehmen möchte, muss außerdem innerhalb 23. November den Antrag um Zulassung beim Landesamt für Arbeitssicherheit, Cesare–Battisti–Straße 21, Bozen, einreichen. Zeitpunkt und Ort der Prüfungen werden noch festgelegt und den Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.Für alle weiteren Informationen zu Organisation, Zugangsvoraussetzungen, Gesuch und beizulegenden Unterlagen steht das Amt für Arbeitssicherheit zur Verfügung, und zwar unter der Nummer 0471 414180.
Die Befähigungszeugnisse zur Wartung von Dampfkesseln sind in vier Grade eingeteilt. So befähigt das Zeugnis 1. Grades zur Wartung von Dampfkesseln jeglicher Art und jeglicher Heizfläche. Das Zeugnis 2. Grades beschränkt sich auf die Wartung von Dampfkesseln bis zu einer Höchstleistung von 20 t/h oder bis zu einer Heizfläche von 500 Quadratmetern, jenes 3. Grades gilt bis zu einer Höchstleistung von 3 t/h oder bis zu einer Heizfläche von 100 Quadratmetern, jenes 4. Grades bis zu einer Höchstleistung von 1 t/h oder bis zu einer Heizfläche von 30 Quadratmetern.
chr